Vom Ruhestand in Florida träumen nicht nur Amerikaner. (Foto: © Epic Stock)
WELCHE MÖGLICHKEITEN gibt es für Pensionäre, ihren Florida-Traum zu leben, obwohl es bislang kein Rentnervisum gibt? Das Geschäfts- oder Freizeitreisevisum B-1 beziehungsweise B-2 erlaubt, sich für den Zeitraum von bis zu sechs Monaten in den USA aufzuhalten, verbunden mit der Möglichkeit, den Aufenthalt gegebenenfalls um weitere sechs Monate zu verlängern. In der Regel wird das Visum für maximal zehn Jahre genehmigt. So weit, so gut. Doch die negative Seite ist, dass B-1- und B-2-Visa zu den am häufigsten abgelehnten Visa gehören. Und ist der Antrag einmal abgelehnt, ist ein Reisen via ESTA nicht mehr erlaubt und damit eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr möglich. Etwaige Ablehnungsgründe sind meist vom Einwanderungsbeamten vermutete fehlende Bindungen an die Heimat und die damit verbundene Gefahr, dass der Antragsteller nicht mehr nach Deutschland zurückkehren könnte.
Wichtig für eine erfolgreiche Beantragung eines B-1- oder B-2-Visums ist also der Nachweis möglichst enger Bindungen an das Heimatland. Bei der Einreise muss der Grenzbeamte keine Aufenthaltsgenehmigung für sechs Monate erteilen, sondern kann unter Umständen auch nur einen kürzeren Aufenthalt genehmigen. Es ist zudem nicht möglich, für einen Tag auszureisen und dann wieder für sechs Monate in die USA einzureisen. Das Einwanderungsgesetz steht dem zwar nicht direkt entgegen, aber die Beamten an der Grenze sind angewiesen, ein solches Verhalten als Signal für den potenziellen Missbrauch der Visabestimmungen anzusehen und daher die Einreise zu verweigern. Insofern gilt die Regel: Je länger man im Land gewesen ist, desto länger sollte man sich auch wieder außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten. Der Wunsch nach Verlängerung des B-1- oder B-2-Aufenthaltes in den USA muss schriftlich begründet werden. In der Regel ist nur eine einmalige Verlängerung möglich, in medizinischen Notfällen werden seltene Ausnahmen gemacht.
Im jüngsten Reformvorschlag für das Einwanderungsgesetz ist zwar endlich auch ein Visum für Personen über 55 Jahren mit Eigentum in den USA vorgesehen, leider liegen diese Pläne aber bis auf Weiteres auf Eis. Natürlich gibt es Alternativen zum B-1- und B-2-Visum: Wenn man etwa im Rentenalter noch einmal einen Sprachkurs besuchen will, kann man per Studentenvisum eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ein Geschäft zu kaufen oder neu zu gründen und so ein für fünf Jahre gültiges Investorenvisum zu bekommen. Ob dies aber der Vorstellung von einem ruhigen Lebensabend entspricht, ist eine andere Frage.
Somit bleiben für viele Pensionäre einstweilen nur die visafreie Einreise für drei Monate via ESTA oder das B-1/B-2-Visum, ehe sich in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft die Gesetzeslage ändert und das langersehnte Rentnervisum eingeführt wird.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sabine Weyergraf ist Rechtsanwältin in New York und praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota, Florida. Telefon (941) 706-4102, E-Mail: sabine@weyergrafimmigration.com