Tampa
Floridianische Städte wie Tampa ziehen viele Investoren an. (Foto © CrackerClips Stock Media/Shutterstock.com)
Die für die Investoren bedeutendste Änderung betrifft die Mindestinvestitionssumme: Bislang mussten EB-5-Bewerber mindestens 1 Million Dollar in ein von ihnen gegründetes oder ausgewähltes privates Unternehmen investieren und dadurch wenigstens zehn Arbeitsplätze schaffen, um eine Greencard zu erhalten; im Fall der Investition in ein Unternehmen, das in einer sogenannten ''targeted employment area'' (TEA) – einer ländlichen Region mit einer hohen Arbeitslosigkeit – liegt, waren es mindestens 500.000 Dollar. Ab dem 21. November erhöhen sich diese Summen auf 1,8 Millionen beziehungsweise 900.000 Dollar.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Visuminteressenten, die gezwungen sind, nach einem bereits bewilligten Antrag erneut einen EB-5-Antrag zu stellen, ihren sogenannten Prioritätszeitpunkt – das Datum, an dem der erste Antrag bei der Immigrationsbehörde eingegangen ist – auch im neuen Antrag beibehalten können, wenn nicht gewisse Umstände vorliegen. Zudem müssen bestimmte sekundäre Familienmitglieder, die aufgrund eines EB-5-Antrags eine Greencard besitzen, künftig individuelle Anträge stellen, um gegen Bedingungen Einspruch zu erheben, die mit ihrem Aufenthaltsstatus einhergehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der US-Immigrationsbehörde USCIS.