
Grenzkontrollschalter am Flughafen Atlanta
Auch wer bei der Grenzkontrolle in den USA über einen gültigen Reisepass sowie eine ESTA-Genehmigung respektive ein Visum verfügt, kann nur einreisen, wenn es für den dortigen Beamten keine Anzeichen gibt, die dagegen sprechen. (Foto © grandbrothers/Shutterstock.com)
Seit dem 18. März weist das Auswärtige Amt auf seiner Website in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den Vereinigten Staaten ausdrücklich darauf hin, dass eine ESTA-Genehmigung beziehungsweise ein gültiges Visum für deutsche Staatsbürger zwar die Voraussetzung für eine Einreise darstellt, damit aber kein entsprechender Rechtsanspruch verbunden ist, da die endgültige Entscheidung darüber (wie auch in Deutschland) beim Grenzbeamten liegt. Es wird empfohlen, einen Rückreisenachweis wie etwa ein Flugticket oder einen Beleg über die Flugbuchung mit sich zu führen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, illegal in die USA einwandern zu wollen. Im Übrigen sollten keine unzutreffenden Aussagen zum Aufenthaltszweck gemacht werden. In letzterem Fall wie auch bei Vorstrafen in den USA oder der geringsten Überschreitung der legalen Aufenthaltsdauer droht bei der Ein- beziehungsweise Ausreise eine Inhaftierung und Abschiebung.
Hintergrund der erweiterten Reisehinweise (die nicht als Reisewarnung zu verstehen sind) ist die durch die Regierung von Präsident Trump verschärfte Grenzkontrolle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. In der Folge wurden in jüngster Zeit mehrere Fälle von deutschen Staatsbürgern bekannt, die an der US-Grenze verhaftet, teilweise mehrere Tage inhaftiert und schließlich abgeschoben wurden. Der Spiegel nennt etwa den Fall eines Deutschen, der festgenommen wurde, als er aus Mexiko in die USA einreisen wollte, sowie eines in den USA lebenden deutschen Staatsbürgers, der in Boston verhaftet wurde.