Passstempel
Wer beispielsweise sowohl Kuba und/oder den Iran als auch die USA bereisen möchte, kann sich laut einem Gerichtsurteil dafür unter Umständen einen zweiten Reisepass ausstellen lassen. (Foto © OlegD/Adobe Stock)
Prinzipiell steht jedem Bundesbürger nur ein Reisepass zu. Es ist aber ausnahmsweise möglich, einen zweiten auszustellen, sofern dafür ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Wer etwa aus beruflichen Gründen in verschiedene Länder reisen muss, läuft infolge dabei erhaltener Passstempel mitunter Gefahr, in bestimmte andere Länder nicht hineingelassen zu werden, und sollte in diesem Fall keine Schwierigkeiten haben, ein solches geltend zu machen. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Rückgriff auf eine DPA-Meldung berichtet, kann ein "berechtigtes Interesse" an einem Zweitpass aber grundsätzlich auch bei privaten Reisen vorhanden sein.
Im vom Verwaltungsgericht Augsburg entschiedenen Fall hatte ein Bundesbürger aufgrund einer geplanten Weltreise einen zweiten Reisepass beantragt, um etwa problemlos zuerst Israel und danach den Iran bereisen zu können. Die örtliche Verwaltungsgemeinschaft hatte sein Anliegen unter Verweis auf das Passgesetz jedoch negativ beschieden. Seiner dagegen erhobenen Klage hatte das Verwaltungsgericht Augsburg bereits im Oktober 2023 entsprochen, da es ein "berechtigtes Interesse" als gegeben ansah. Die dagegen seitens der Verwaltungsgemeinschaft eingelegte Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde nun zurückgewiesen; die Behörde kann aber dagegen noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof einlegen.
Wie das Verwaltungsgericht Augsburg feststellte, kann ein "berechtigtes Interesse" für eine Ausnahme vom Verbot der Ausstellung zweier Reisepässe auch bei einer Privatreise bestehen. Dieses müsse aber konkret nachgewiesen werden. Als Beispiel dafür nannte das Gericht eine "Reise in die USA nach einem Aufenthalt im Iran"; analog dazu würde dies auch für eine USA-Einreise nach einem Aufenthalt in Kuba gelten.