Die unbefristete Greencard gilt zunächst nur für 10 Jahre. (Foto: © Oleg Gawrilo)
Unabhängig davon, ob Sie die Greencard in der »Diversity Visa Lottery« gewonnen, aufgrund Ihres Investments mittels eines EB-5-Visums erworben, durch die Heirat mit einem oder einer amerikanischen Staatsangehörigen erhalten oder aufgrund der Antragstellung eines nahen Verwandten oder Arbeitgebers bekommen haben: Ihre Rechte und Pflichten sind stets die gleichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht lediglich zwischen dem Status eines bedingten und dem eines unbefristeten Greencard-Halters: Falls Sie die Greencard als sogenannter »conditional permanent resident« zunächst nur für zwei Jahre erhalten haben, dürfen Sie nicht vergessen, vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Aufhebung der Bedingung und Gewährung einer unbefristeten Greencard zu stellen.
Die unbefristete Greencard wird zunächst für eine Dauer von zehn Jahren ausgestellt. Falls sich Ihre persönlichen Rahmenbedingungen maßgeblich ändern, das Dokument verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, müssen Sie eine neue Greencard beantragen. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Als »resident alien« sind Sie verpflichtet, die Greencard jederzeit bei sich zu führen und im Fall einer Wohnsitzänderung die Immigrationsbehörde innerhalb von zehn Tagen über die neue Adresse zu informieren.
Ein Greencard-Inhaber verfügt über nahezu alle Rechte, die auch ein US-Staatsbürger besitzt, kann auf Dauer in den USA leben und arbeiten und fällt unter den Schutz der US-Gesetze. Dies gilt allerdings nur, solange er oder sie nicht gegen Gesetze verstößt, die eine Aberkennung der Greencard und eine Ausweisung zur Folge haben können. Als »resident alien« sind Sie den US-Gesetzen unterworfen, verpflichtet, die demokratische Grundordnung der USA zu unterstützen, und müssen Ihr weltweites Einkommen den US-Steuerbehörden melden.
Sie können als Greencard-Halter unbeschränkt reisen und benötigen zur Einreise in die USA lediglich den gültigen Reisepass Ihres Heimatlandes und die Greencard. Ihren Status als »lawful permanent resident« (LPR) und Ihren Wohnsitz in den USA müssen Sie allerdings »aktiv aufrechterhalten«. Längerfristige Abwesenheiten oder das Versäumnis, eine Steuererklärung in den USA einzureichen, können als Aufgabe der Greencard angesehen werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als einem Jahr sollte der Greencard-Halter einen Antrag auf eine Wiedereinreisegenehmigung stellen. Im Fall einer Abwesenheit von mehr als zwei Jahren ist ein spezielles Rückkehrervisum (»Retur- ning Resident Visa«) erforderlich.
Nach Ablauf von drei beziehungsweise fünf Jahren – je nach Erwerbsstand – haben Sie als Greencard-Inhaber das Recht, einen Antrag auf Naturalisierung, also die Gewährung der US-Staatsbürgerschaft zu stellen. Sie müssen dafür mindestens 18 Jahre alt und eine Person mit »guter Moral und Charakter« sein, die »Englisch lesen, schreiben und sprechen kann und ein Basiswissen über die Geschichte und das Regierungssystem der USA besitzt«, wie es in den Statuten heißt. Zu beachten ist dabei, dass die deutsche Staatsbürgerschaft prinzipiell ausschließlich ist, ein Deutscher also seine Staatsbürgerschaft verliert, wenn er auf Antrag eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, sofern nicht einem zuvor gestellten Antrag auf die ausnahmsweise Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stattgegeben worden ist.
Über die Autorin
Sonja K. Burkard ist Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400; E-Mail: info@burkardlawfirm.com