
USCIS
Ab dem 11. April sind alle Nicht-US-Bürger, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, verpflichtet, sich online zu registrieren. (Foto © Walter Cicchetti/Shutterstock.com)
Leserfrage 1:
Muss ich mich auch registrieren, wenn ich ein in den vergangenen Jahren ausgestelltes B-1-/B-2-Visum habe und länger als 29 Tage in den USA bleiben möchte?
Antwort Sonja Burkard:
Hier geht es um zwei verschiedene Punkte:
- die Frage, ob ein B-1-/B-2-Visumhalter sich registrieren lassen muss. Die kurze Antwort lautet: Jeder, der ein Visum besitzt, wurde bereits registriert. Eine detaillierte Antwort gebe ich im Folgenden.
- die Frage, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Reisender länger als 29 Tage im Land bleiben möchte. Die Antwort darauf finden Sie weiter unten.
Zur ersten Frage: Wer muss sich registrieren?
Dieses Thema wird auf der USCIS-Website unter „alien registration requirement“ („Erfordernis der Registrierung von Ausländern“) ausführlich behandelt. Dort ist Folgendes zu lesen:
- Präsident Trump hat am 20.1.2025 die Executive Order 14159 erlassen und darin das Department of Homeland Security (DHS) angewiesen, sicherzustellen, dass Ausländer ihrer Pflicht zur Registrierung gemäß Abschnitt 262 des Immigration and Nationality Act (INA) (8 U.S.C. 1302) nachkommen. Eine Nichteinhaltung der Registrierungspflicht zieht demnach zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich.
- Das INA verlangt, dass mit wenigen Ausnahmen alle Ausländer ab 14 Jahren, die sich länger als 29 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten, dazu verpflichtet sind, sich zu registrieren und Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, sofern dies nicht bereits bei der Visumausstellung erfolgt ist. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte von Ausländern unter 14 Jahren müssen sicherstellen, dass diese registriert sind. Innerhalb von 30 Tagen nach Vollendung des 14. Lebensjahrs müssen auch bereits registrierte Ausländer erneut eine Registrierung und die Abnahme von Fingerabdrücken beantragen.
- Sobald sich ein Ausländer registriert hat und seine Fingerabdrücke abgenommen wurden (sofern nicht darauf verzichtet wurde), stellt das DHS einen Registrierungsnachweis aus. Ausländer über 18 Jahre müssen ihn jederzeit bei sich tragen.
- Es ist die gesetzliche Verpflichtung aller nicht registrierten sowie zuvor registrierten, ihr 14. Lebensjahr vollendenden Ausländer, die sich länger als 29 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten, diese Anforderungen zu erfüllen. Eine Nichteinhaltung kann Sanktionen bis hin zur Verhängung von Geld- und Haftstrafen nach sich ziehen.
- Viele Ausländer in den Vereinigten Staaten haben sich bereits dem Gesetz entsprechend registriert. Eine beträchtliche Anzahl von Ausländern, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, hatte aber bislang keine unmittelbare Möglichkeit, sich zu registrieren und dadurch ihrer Verpflichtung gemäß INA 262 nachzukommen. Die Einwanderungs- und Ausländerbehörde USCIS hat daher das Formular G-325R eingeführt, über das online durch die Übermittlung biografischer und biometrischer Informationen eine Registrierung vorgenommen werden kann.
- Die Registrierung definiert keinen Einwanderungsstatus, begründet keine Arbeitserlaubnis und gewährt keine sonstigen Rechte oder Vorteile nach dem INA oder einem anderen US-Gesetz.
So stellen Sie fest, ob Sie registriert sind:
Jeder, dem eines der Dokumente ausgestellt wurde, die als Nachweis für die Registrierung gemäß 8 CFR 264.1(b) gekennzeichnet sind, hat sich registriert. Darüber hinaus hat jeder, der eines der in 8 CFR 264.1(a) bezeichneten Formulare eingereicht und Fingerabdrücke abgegeben hat (sofern nicht darauf verzichtet wurde), die Registrierungsanforderung von INA 262 erfüllt. Zu den Ausländern, die sich registriert haben, zählen:
- rechtmäßige ständige Einwohner;
- Ausländer, die gemäß INA 212(d)(5) auf Bewährung in die Vereinigten Staaten eingereist sind, auch wenn die Bewährungsfrist abgelaufen ist;
- Ausländer, die als Nichteinwanderer in die Vereinigten Staaten aufgenommen wurden und denen das Formular I-94 oder I-94W („arrival-departure record“) in Papierform oder elektronisch ausgestellt wurde, auch wenn die darin angegebene Frist abgelaufen ist;
- alle Ausländer, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten und denen vor ihrem letzten Einreisedatum ein Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum ausgestellt wurde;
- Ausländer, die das DHS in ein Abschiebungsverfahren überführt hat;
- Ausländer, denen ein Arbeitserlaubnisdokument ausgestellt wurde;
- Ausländer, die mit dem Formular I-485, I-687, I-691, I-698 beziehungsweise I-700 einen Antrag auf rechtmäßigen Daueraufenthalt gestellt und Fingerabdrücke abgegeben haben (sofern nicht darauf verzichtet wurde), auch wenn dieser abgelehnt wurde;
- Ausländer, denen eine Grenzübergangskarte ausgestellt wurde.
Wer ist nicht registriert?
Wer beim US-Außenministerium keinen Antrag auf ein Visum gestellt, keines der als Nachweis der Registrierung gemäß 8 CFR 264.1(b) bezeichneten Dokumente erhalten und keines der in 8 CFR 264.1(a) bezeichneten Formulare samt Fingerabdrücken (sofern nicht darauf verzichtet wurde) eingereicht hat, ist nicht registriert. Dazu zählen:
- Ausländer, die sich ohne Überprüfung und Genehmigung beziehungsweise Überprüfung und Bewährung in den Vereinigten Staaten aufhalten und sich nicht anderweitig registriert haben (d. h., Ausländer, die die Grenze illegal überquert haben);
- Personen, die aus Kanada auf dem Landweg in die Vereinigten Staaten eingereist sind und keinen Registrierungsnachweis erhalten haben;
- Ausländer, die einen oder mehrere Leistungsanträge bei der USCIS eingereicht haben, die nicht in 8 CFR 264.1(a) aufgeführt sind, einschließlich Anträgen auf die Aufschiebung von Maßnahmen oder vorübergehenden Schutzstatus, und denen kein Registrierungsnachweis gemäß 8 CFR 264.1(b) ausgestellt wurde.
So registrieren Sie sich:
- Schritt 1: USCIS-Onlinekonto: Um eine Registrierung vorzunehmen, müssen Sie zunächst ein USCIS-Onlinekonto einrichten. (Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der USCIS-Website.) Zur Registrierung verpflichtet sind generell auch Personen unter 14 Jahren. Wenn Sie ein Elternteil beziehungsweise Erziehungsberechtigter eines Minderjährigen sind, der sich registrieren muss, müssen Sie auf dessen Namen ein USCIS-Onlinekonto einrichten.
- Schritt 2: Formular G-325R einreichen:Sobald das USCIS-Onlinekonto eingerichtet wurde, ist das elektronische Formular G-325R auszufüllen. Es kann ausschließlich online über ein USCIS-Konto eingereicht werden.
Grundsätzlich von Bedeutung sind auch die Reisehinweise, die das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland für die USA veröffentlicht hat:
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Gegen seine Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z. B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA-Nachweis oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei der Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visumfreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Zur zweiten Frage: Wie lange kann ein Reisender mit dem B-1-/B-2-Visum in den USA bleiben?
Grundsätzlich gilt auch für alle, die mit B-1-/B-2- oder einem anderen Visum in die Vereinigten Staaten reisen, dass der Einwanderungsbeamte am Flughafen die Einreise genehmigen muss. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass der Reisende zum Aufenthalt in den USA berechtigt ist, bestimmt er den Zeitraum, der auf dem Formular I-94 dokumentiert wird. Möchte der Reisende über das dort angegebene Datum hinaus in den USA bleiben, muss er oder sie mit dem Formular I-539 bei der USCIS einen Antrag auf Verlängerung/Änderung des Nichteinwanderungsstatus und alle dafür erforderlichen Belege einreichen.
Leserfrage 2:
Betreffend der Registrierungspflicht für Ausländer, die länger als 29 Tage in den USA bleiben, habe ich folgende Fragen:
Für wen gilt diese Registrierungspflicht?
Muss man sich auch registrieren, wenn man einen gültigen ESTA-Nachweis hat, sofern man länger als 29 Tage in den USA bleibt?
Antwort Sonja Burkard:
Ich lege Ihnen zur Klarstellung den englischen Text zur Registrierungspflicht vor:
Who is already registered?
Anyone who has been issued one of the documents designated as evidence of registration under 8 CFR 264.1(b) has already registered. Also, anyone who submitted one of the forms designated at 8 CFR 264.1(a) and provided fingerprints (unless waived) and was not issued one of the pieces of evidence designated at 8 CFR 264.1(b), has complied with the registration requirement of INA 262. Aliens who have already registered include:
- lawful permanent residents;
- aliens paroled into the United States under INA 212(d)(5), even if the period of parole has expired;
- aliens admitted to the United States as nonimmigrants who were issued Form I-94 or I-94W (paper or electronic), even if the period of admission has expired;
- all aliens present in the United States who were issued immigrant or nonimmigrant visas before their last date of arrival;
- aliens whom DHS has placed into removal proceedings;
- aliens issued an employment authorization document;
- aliens who have applied for lawful permanent residence using Forms I-485, I-687, I-691, I-698, I-700, and provided fingerprints (unless waived), even if the applications were denied; and
- aliens issued Border Crossing Cards.
Who is not registered?
Anyone who has not applied to the Department of State for a visa, been issued one of the documents designated as evidence of registration under 8 CFR 264.1(b), or has not submitted one of the forms designated at 8 CFR 264.1(a) and provided fingerprints (unless waived) is not registered. Aliens who have not registered include:
- aliens present in the United States without inspection and admission or inspection and parole who have not otherwise registered (that is, aliens who crossed the border illegally);
- Canadian visitors who entered the United States at land ports of entry and were not issued evidence of registration; and
- aliens who submitted one or more benefit requests to USCIS not listed in 8 CFR 264.1(a), including applications for deferred action or Temporary Protected Status who were not issued evidence of registration listed in 8 CFR 264.1(b).
Wie aus den oben fett hervorgehobenen Punkten hervorgeht, hat sich u. a. jeder, der ordnungsgemäß in die USA eingereist ist und ein I-94 Dokument erhalten hat, bereits registriert und muss dies nicht wiederholen.
Für ESTA-Reisende gilt:
The Visa Waiver Program (VWP) enables nationals of 41 participating countries to travel to the United States for tourism or business for stays of 90 days or less without obtaining a visa. Nationals of VWP countries must meet eligibility requirements to travel without a visa on the VWP. VWP travelers are required to have a valid authorization through the Electronic System for Travel Authorization (ESTA) before travelling. Travelers are screened at the port of entry into the United States and are enrolled in the Department of Homeland Security’s US-VISIT program.
„Das Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht es Staatsangehörigen von 41 teilnehmenden Ländern, für Aufenthalte von 90 Tagen oder weniger zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die Vereinigten Staaten zu reisen, ohne ein Visum zu erhalten. Staatsangehörige von VWP-Ländern müssen die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um ohne Visum über das VWP einreisen zu können. VWP-Reisende müssen vor der Reise über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) eine gültige Genehmigung erlangen. Reisende werden am Eingangshafen in die Vereinigten Staaten überprüft und in das US VISIT Program des Department of Homeland Security aufgenommen.“
Fazit: Da ESTA-Reisende nur mit einer gültigen Genehmigung einreisen können und am Einreisehafen überprüft werden, sind sie automatisch registriert.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und in Florida, New York und Deutschland zugelassene Rechtsanwältin. Sie praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Burkard Law Firm, P.A. in Fort Myers, Florida. Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com