Greencard
Der amerikanische Traum wird komplizierter. Neue Regeln könnten den Weg zur Green Card für viele deutlich verändern. (Foto © Tomasz Zajda/AdobeStock)
Die US-Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) kündigte in einer Mitteilung an, dass ein „Adjustment of Status“ innerhalb der Vereinigten Staaten künftig nur noch in „außergewöhnlichen Umständen“ genehmigt werden soll.
Änderung betrifft verschiedene Visa-Kategorien
Betroffen sein könnten unter anderem Personen mit Studenten-, Touristen- oder Arbeitsvisa, die dauerhaft in den USA bleiben möchten. Bislang konnten viele Antragsteller ihren Aufenthaltsstatus direkt innerhalb der USA ändern und dort den gesamten Greencard-Prozess durchlaufen.
Wie unter anderem NPR und PBS berichten, soll künftig grundsätzlich das sogenannte konsularische Verfahren gelten. Antragsteller müssten dabei in der Regel in ihr Herkunftsland oder ein anderes zuständiges Land reisen, um den Greencard-Antrag über eine US-Auslandsvertretung abzuschließen.
Die USCIS begründet die Änderung damit, dass Nicht-Einwanderungsvisa ursprünglich nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt vorgesehen seien und nicht automatisch als erster Schritt zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung dienen sollten.
Teilweise Ausnahmen für Fachkräfte möglich
Für bestimmte Arbeitsvisa wie H-1B stellte die USCIS teilweise Ausnahmen in Aussicht. Das Nachrichtenmagazin Newsweek berichtete unter Berufung auf einen USCIS-Sprecher, dass Personen mit „wirtschaftlichem Nutzen“ für die USA oder im „nationalen Interesse“ möglicherweise weiterhin Anträge innerhalb der Vereinigten Staaten stellen könnten.
Wie diese Ausnahmen konkret angewendet werden sollen, ist bislang jedoch nicht vollständig geklärt. Auch ein genauer Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung der neuen Regelung wurde bisher nicht genannt.
Auswirkungen auf laufende Verfahren offen
Bislang ist außerdem unklar, ob bereits laufende Greencard-Anträge von den Änderungen betroffen sein werden. Die USCIS erklärte lediglich, dass Entscheidungen künftig stärker auf Einzelfallprüfungen basieren sollen.