Der überarbeitete Erlass wurde am 6. März von US-Präsident Trump unterzeichnet. (Foto: © Popartic)
Update vom 16.03.2017
Bundesrichter verschiedener US-Bundesstaaten stoppten inzwischen per einstweiliger Verfügung auch das überarbeitete Einreiseverbot. Präsident Trump kündigte seinerseits Revision gegen die Aussetzung, die US-weit gültig ist, an.
Originaltext vom 10.03.2017:
Gemäß der neuen Version des Dekrets soll das auf 90 Tage befristete Einreiseverbot nur noch für Staatsangehörige des Sudans, Syriens, Irans, Libyens, Somalias und Jemens gelten. Bürger aus dem Irak sind dagegen nicht mehr von der Regelung betroffen. Laut den New York Times beruht das Streichen des Iraks von der Liste auf Absprachen zwischen den Außenministerien beider Länder, die eine verstärkte Kooperation zwischen dem Irak und den USA bei der Überprüfung irakischer Bürger vorsehen, die sich um ein US-Einreisevisum bewerben. Dahinter steht die Sorge, dass das Einreiseverbot die Stimmung in der irakischen Öffentlichkeit gegenüber den USA negativ beeinflussen würde, was Außen- und Sicherheitspolitiker der beiden Staaten vermeiden möchten, um das Bündnis zwischen ihnen nicht zu belasten.
Darüber hinaus legt die Neufassung des Dekrets fest, dass die Regelung nicht für Staatsangehörige der sechs Länder gilt, die zugleich die Staatsbürgerschaft eines weiteren Landes besitzen, für das keine Einreisebeschränkungen bestehen. Deutsche Doppelstaatler können demnach mit ihrem deutschen Pass in die USA einreisen. Ausgenommen von dem Einreisestopp sind außerdem Inhaber einer gültigen Green Card sowie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, denen bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung ein Schutzstatus in den USA zugebilligt wurde.
Das Einreiseverbot für Flüchtlinge aus Syrien gilt nun nicht mehr auf unbestimmte Zeit, sondern für einen Zeitraum von 120 Tagen. Gemäß dem Text des Dekrets wird Angehörigen verfolgter religiöser Minderheiten ein bevorzugter Status eingeräumt, was weithin als Bevorzugung anderer religiöser Gruppen gegenüber Muslimen ausgelegt wird. Ein Bestandteil der Verordnung, der bereits in der alten Fassung enthalten war, ist laut den New York Times die Beschränkung der Zahl der jährlich von den USA aufgenommenen Flüchtlinge auf 50.000, nachdem die alte Regierung unter Obama noch ein Kontingent von 110.000 beschlossen hatte. Der Präsident behält sich zudem vor, die Liste der vom Einreisestopp betroffenen Länder zu erweitern und möglicherweise auch den Irak wieder mit einzubeziehen, falls die irakische Regierung nicht wie vereinbart die Geheimdienstzusammenarbeit zwischen beiden Ländern verstärkt. Kritiker haben bereits angekündigt, auch gegen die revidierte Verordnung vor Gericht ziehen zu wollen.
Weitere Details und aktuelle Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.