USCIS Einwanderungsbehörde
Department of Homeland Security in Washington, D. C. (Foto © Jer123/Shutterstock.com)
Wie das US-Einwanderungsserviceportal The American Dream berichtet, plant das United States Citizenship and Immigration Services zur Effizienzsteigerung seiner Arbeitsabläufe eine Reihe von Änderungen. Dazu zählt eine Erhöhung der Visumantragsgebühren. So sollen etwa die Kosten für L-1-Anträge von 460 auf 815 Dollar steigen, eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) soll in Zukunft 490 statt 410 Dollar kosten. In nur wenigen Fällen ist eine Gebührensenkung vorgesehen, etwa bei der I-140 Immigrant Petition for Alien, für die 545 statt derzeit 700 Dollar vorgesehen sind. Die gegenwärtig erhobene sogenannte Biometrics Fee von 85 Dollar soll dagegen künftig Bestandteil der allgemeinen Antragsgebühren sein.
Darüber hinaus sollen Vergünstigungen bei Gebührensätzen etwa im Rahmen von Statusanpassungen teilweise wegfallen. So ist etwa einerseits eine Senkung der Bearbeitungsgebühr für I-485-Anträge von 1140 auf 1120 Dollar vorgesehen, zugleich wird aber auch für im selben Antrag aufgeführte Kinder unter 14 Jahren der volle Gebührensatz fällig, der bisher lediglich bei 750 Dollar liegt. Auch die gleichzeitige Beantragung einer EAD soll dann nicht mehr kostenfrei sein. Eine Gebühr von 50 Dollar soll laut den Plänen des USCIS künftig für Asylanträge erhoben werden. Für Personen mit geringem Einkommen soll zwar weiterhin eine Gebührenbefreiung möglich sein, diese Ausnahmeregelung (Fee Waiver) soll aber restriktiver gehandhabt werden.
Weitere geplante Änderungen betreffen das Formular I-129: Während es bisher für alle Arten von Arbeitsvisa Anwendung findet, soll es in Zukunft in verschiedene Unterformulare aufgeteilt werden (beispielsweise I-129L, I-129H-1B, I-129H-2B, U-129O et cetera), für die dann jeweils unterschiedliche Gebühren fällig werden. Die Angaben für Manager, Führungskräfte und Spezialisten sollen dann im Formular I-129L einzeln abgefragt werden (L-1A manager, L-1A executives, L-1B specialists). Die Bearbeitungszeit im beschleunigten sogenannten Premium-Processing-Verfahren will das USCIS in Zukunft nicht mehr in Kalender-, sondern in Werktagen berechnen, sodass mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Welche dieser geplanten Änderungen tatsächlich in die Tat umgesetzt werden und wann dies geschehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Nach Aussage von The American Dream ist es aber durchaus möglich, dass die ersten Änderungen bereits im kommenden Jahr vorgenommen werden.