Visa
Wartezeiten bei der Visavergabe. (Foto © Andrey Popov / AdobeExpress)
Was genau wurde pausiert?
Die Maßnahme betrifft sogenannte Immigrant Visas, also Einwanderungsvisa für Menschen, die dauerhaft in die USA einwandern möchten und ihr Verfahren über eine US-Botschaft oder ein Konsulat im Ausland durchlaufen. Antragsteller mit bereits vereinbarten Interviewterminen erhalten teilweise Mitteilungen, dass ihre Termine abgesagt oder verschoben und später neu angesetzt werden wie Financial Times, Reuters und Fragomen berichten. Die Pause bedeutet nach bisherigem Informationsstand nicht, dass sämtliche Schritte eines laufenden Einwanderungsvisumverfahrens eingestellt wurden.
Wichtig ist die Unterscheidung zu sogenannten Nonimmigrant Visas, die für einen vorübergehenden Aufenthalt in den USA bestimmt sind. Nach aktuellem Informationsstand sind beispielsweise Touristen- und Geschäftsvisa sowie Studenten-, Arbeits- oder Investorenvisa nicht von dieser konkreten weltweiten Interview-Pause für Einwanderungsvisa erfasst. Für einzelne Visaarten, Nationalitäten und Antragsteller können unabhängig davon andere Beschränkungen gelten.
Warum werden die Interviews ausgesetzt?
Hintergrund ist eine weltweite Schulungsinitiative für Konsularbeamte zur sogenannten Public-Charge-Prüfung. Nach US-Einwanderungsrecht kann ein Antragsteller für ein Einwanderungsvisum als nicht einreiseberechtigt eingestuft werden, wenn die zuständigen Behörden zu der Einschätzung gelangen, dass er voraussichtlich zu einem „Public Charge“ werden könnte. Bei der Prüfung wird die Gesamtsituation des Antragstellers berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Alter, Gesundheit, familiäre Situation, finanzielle Mittel sowie Ausbildung und berufliche Fähigkeiten.
Das US-Außenministerium hat finanzielle Voraussetzungen bei Einwanderungsvisa zuletzt stärker in den Fokus gerückt. Seit August wird im Rahmen eines Pilotprogramms auch ein sogenannter Public Charge Bond eingesetzt. Bei bestimmten Antragstellern kann diese finanzielle Sicherheitsleistung eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, eine zuvor festgestellte Public-Charge-Unzulässigkeit zu überwinden. Ein solcher Bond garantiert jedoch nicht automatisch die Erteilung eines Visums; der Antragsteller muss auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange dauert die Interview-Pause?
Ein offizielles Enddatum hat das State Department bislang nicht bekannt gegeben. Für Antragsteller bedeutet die Maßnahme daher zunächst, dass sich Verfahren verzögern können. Selbst nach Wiederaufnahme der regulären Interviews sind zusätzliche Wartezeiten möglich, weil abgesagte oder verschobene Termine neu vergeben werden müssen.
Wer bereits einen Interviewtermin erhalten hat, sollte deshalb Mitteilungen der zuständigen US-Botschaft oder des Konsulats genau verfolgen. Ein verschobener oder abgesagter Interviewtermin bedeutet nach bisherigem Stand nicht automatisch, dass der zugrunde liegende Visumantrag abgelehnt oder beendet wurde. Anforderungen, die bereits vor dem Interview erfüllt werden müssen, sollten weiterhin erledigt werden, sofern die zuständige Stelle keine andere Anweisung erteilt.
Green-Card-Verfahren innerhalb der USA sind von dieser Pause zu unterscheiden
Die aktuelle Interview-Pause betrifft konsularische Verfahren für Einwanderungsvisa außerhalb der Vereinigten Staaten. Davon zu unterscheiden ist das sogenannte Adjustment of Status für berechtigte Antragsteller, die sich bereits in den USA befinden und ihren Status über die Einwanderungsbehörde USCIS anpassen. Dieses Verfahren ist nicht Teil der aktuellen weltweiten Interview-Pause des State Department.
Parallel plant die US-Regierung Widerruf von B-1/B-2-Visa
Unabhängig von der Interview-Pause bereitet die US-Regierung eine weitere Maßnahme vor. Das State Department arbeitet nach eigenen Angaben mit dem Department of Homeland Security daran, B-1- und B-2-Visa von Personen zu identifizieren und zu widerrufen, die als vorübergehende Besucher in die USA eingereist sind und anschließend Asyl beantragt haben. Nach Medienberichten der Washington Post soll die Überprüfung B-1/B-2-Visa betreffen, die zwischen 2016 und 2026 ausgestellt wurden.
Medienberichten zufolge könnten bis zu 200.000 Visa betroffen sein. Diese Größenordnung wurde vom State Department selbst bislang nicht bestätigt. Reuters berichtet, dass die Zahl aus einem Bericht der Nachrichtenagentur AP stammt, die sich auf Dokumente des State Department und zwei US-Regierungsvertreter beruft.
Ein solcher Visa-Widerruf bedeutet nicht automatisch eine sofortige Abschiebung. Ein Visum für die Einreise und die aufenthalts- beziehungsweise asylrechtliche Situation einer Person in den USA sind voneinander zu unterscheiden. Reuters berichtet ebenfalls, dass die geplanten Widerrufe nicht zwangsläufig zu einer unmittelbaren Abschiebung führen. Welche konkreten Folgen entstehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Was bedeutet die Visa-Pause für Antragsteller?
Wer derzeit ein Einwanderungsvisum über eine US-Botschaft oder ein Konsulat beantragt, sollte mit Verzögerungen beim Interview rechnen und Nachrichten der zuständigen Auslandsvertretung aufmerksam verfolgen. Solange keine andere Anweisung erfolgt, sollten verlangte Unterlagen und Verfahrensschritte weiterhin fristgerecht erledigt werden.
Für Touristen, Geschäftsreisende, Studenten oder andere Antragsteller auf Nicht-Einwanderungsvisa bedeutet die aktuelle Nachricht dagegen keinen allgemeinen Stopp der US-Visavergabe. Gleichzeitig verschärft die US-Regierung verschiedene Bereiche ihrer Visa- und Einwanderungspolitik. Für Antragsteller ist deshalb entscheidend, welche Visakategorie und welches konkrete Verfahren betroffen sind.