Wer seinen Hauptwohnsitz in den USA hat und sich demzufolge legal in den USA aufhält, ist dem Gesetz nach verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben, die den Erfordernissen des affordable care act (= Obamacare) entspricht. Europäische Krankenversicherungen jedweder Art werden derzeit als nicht Obamacare-faehig eingestuft. Gleichwohl ist im Gesetz theoretisch vorgesehen, dass der Einzelne die Anerkennung seiner ausländischen Krankenversicherung als gesetzeskonform beantragen kann. Allerdings gibt es hierfür bislang keine Präzedenzfälle. Ein solches Vorhaben hat bisher noch niemand gewagt.
Die verschiedenen Formen der Auslandskrankenversicherungen, die derzeit noch in Deutschland bzw. Europa abgeschlossen werden können, haben unterschiedliche Leistungsverpflichtungen und führen immer wieder zu Auseinandersetzungen über Leistungen im Versicherungsfall. Darüber hinaus müssen Sie hier in der Regel in Vorleistung gehen und die Kosten anschließend gegenüber ihrem Versicherer versuchen, geltend zu machen. Allesamt befreien sie den Einzelnen nicht von der Strafgebühr, die im Falle der Nichtversicherung in den USA erstmals für das Jahr 2014 verhängt wird. Denn der Gesetzgeber definiert den Inhaber einer ausländischen Krankenversicherung grundsätzlich als nicht versichert.
Verwerfen sollten Sie auf jeden Fall den Gedanken, mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in den USA zu leben. Diese ist in den USA nicht zur Leistung verpflichtet, sobald Sie Ihren überwiegenden Aufenthaltsort in den USA haben. Das amerikanische Krankenversicherungssystem bietet Ihnen eine Vielzahl an Alternativen, die sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientieren. Hier sollten Sie sich individuell beraten lassen.