Heißbegehrt: Das EAD ermöglicht es, befristet in den USA zu arbeiten. (Foto © Evgenia Parajanian/Shutterstock.com)
Angehörige wie etwa Ehepartner von Inhabern eines E-, L- oder J-Visums haben die Möglichkeit, mittels eines vom U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) ausgestellten "Employment Authorization Document" (EAD) befristet in den USA einer Arbeit nachzugehen. Wie das Auswanderer-Serviceportal The American Dream berichtet, hat die Bearbeitungszeit für die EAD-Ausstellung in den letzten Jahren allerdings immer mehr zugenommen. Sollte diese ursprünglich laut USCIS-Vorgabe den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreiten, ist mittlerweile in Abhängigkeit vom zuständigen USCIS-Servicecenter mit Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu rechnen. Wer den Antrag auf die Ausstellung oder Verlängerung eines EAD nicht ein halbes Jahr im Voraus stellt, läuft somit Gefahr, eine Arbeitsstelle nicht antreten zu können oder ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis unterbrechen oder beenden zu müssen. Die Verlängerung einer bestehenden Arbeitserlaubnis sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, der bei 180 Tagen vor dem Ablauf liegt, beantragt werden.
Wer schon lange auf Antwort vom USCIS wartet und deshalb Nachforschungen anstellen will, findet auf der USCIS-Website Angaben zu dem Eingangsdatum, ab dem die durchschnittliche Bearbeitungszeit noch eingehalten wird. Falls das Eingangsdatum des eigenen EAD-Antrags vor diesem Datum liegt, kann eine Fall-Anfrage ("case inquiry") gestellt werden. Laut The American Dream ist es aber gleichwohl auch möglich, bereits vor der Überschreitung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit beim USCIS telefonisch nachzufragen oder über den InfoPass-Onlineservice einen Termin mit einer zuständigen Außenstelle der Einwanderungsbehörde zu vereinbaren. Das Beratungsunternehmen empfiehlt, erst nach 90 Tagen bei der Behörde anzufragen. Laut Erfahrungen von Kunden sei es durchaus möglich, dass der Bearbeitungsprozess dadurch beschleunigt werde.