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Mängel sollten direkt dokumentiert und kommuniziert werden. (Foto: © Stephen Orsillo)
Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Florida liegen voll im Trend. Für viele Fans des Sunshine States sind sie eine güns-tige und bequeme Art, den Urlaub zu verbringen. Man ist unabhängig von den Öffnungszeiten eines Hotelrestaurants, es gibt mehr Platz als in einem Hotelzimmer und man hat in der Regel einen privaten Pool.
Doch das tolle Angebot kann sich manchmal vor Ort als Albtraum erweisen. Flecken in Bettwäsche und Handtüchern, Schimmel in der Dusche, nicht geputzter Grill, das Internet funktioniert nicht – viele Urlauber können von solchen Horror-
geschichten berichten. Im Prospekt oder im Internet sah doch alles so schön aus ...
Was kann man tun, wenn die Unterkunft nicht den Erwartungen entspricht? Wenn der angekündigte Blick aufs Wasser fehlt, das Haus nicht den hygienischen Standards gerecht wird, die Toiletten riechen, Liegen oder die versprochene Klimaanlage fehlen, der Backofen oder die Kaffeemaschine kaputt sind?
Am besten ist es, am Urlaubsort einen Ansprechpartner zu haben, dem man sofort von den Mängeln berichten kann und der diese dann hoffentlich umgehend behebt.
Gerade bei privaten Vermietern kann es aber passieren, dass sich der hiesige Verwalter nicht ausreichend um das Haus kümmert. Wer im Urlaub dann alle Mängel einer Reise hinnimmt und sich erst später beschwert, kann zu Hause kaum mit Schadensersatz rechnen.
Das oberste Prinzip lautet deshalb: Mängel sofort vor Ort reklamieren, sonst verlieren Urlaubsgeschädigte ihre Ansprüche. Dem Anbieter muss die Möglichkeit gegeben werden, schlechte Umstände zu beseitigen. Die Mängel sollte der Urlauber genau beschreiben – am besten schriftlich. Ratsam ist es, sich die vorgetragenen Beschwerden und das Verlangen auf Abhilfe schriftlich bestätigen zu lassen. Der Gast sollte dann eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Anbieter Abhilfe schaffen kann. Am besten nimmt der Urlauber zum Gespräch mit dem Verwalter einen Zeugen mit, der die Missstände selbst gesehen hat. Außerdem wichtig: zusätzlich Fotos und Videoaufnahmen von den Mängeln machen, denn die Beweislast für die miserablen Umstände trägt im Nachhinein der Reisende. Zurück zu Hause muss der Mieter deshalb seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach Reise-ende geltend machen.
Generell gilt, dass die Anmietung eines Feriendomizils von einem privaten Vermieter ein höheres Risiko beinhaltet als die Buchung bei einer renommierten lokalen Agentur. Ganz wichtig: Wenn das Ferienhaus oder die Ferienwohnung von einer Privatperson angeboten wird, gilt nicht das Reisevertragsrecht, sondern das Mietrecht. Das Reisevertragsrecht greift nur, wenn Ferienhäuser oder Ferienwohnungen von Agenturen oder Reiseveranstaltern im Katalog oder über das Internet offeriert werden.
Laut Reisevertragsrecht kann der Urlauber bei der Buchung über einen gewerblichen Anbieter Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen. Bei Privatvermietern ist diese Möglichkeit laut Mietrecht nicht vorgesehen.
Fazit: Gerade deutsche Touristen haben hohe Erwartungen an ihren wohlverdienten Traumurlaub. Zu Recht! Arbeiten Sie mit einem Anbieter zusammen, der erwiesenermaßen schon vielen Urlaubern ein Feriendomizil vermittelt hat, das sämtliche Wünsche und Vorstellungen voll erfüllt.
Über den Autor
Marco Wischmeier ist Gründer und Besitzer der Ferienhausvermietung Wischis Florida, LLC in Cape Coral. Telefon (239) 945 9985, E-Mail contact@wischis-florida.com