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Viele Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz halten ihre Florida-Immobilien in einer »Ein-Mann-LLC«, die als »disregarded entity« klassifiziert ist (also einer LLC, die nur einen Gesellschafter hat und nicht als Kapitalgesellschaft besteuert wird). Diese Gesellschaftsform hat nach US-Steuerrecht durchaus Vorteile, da das Einkommen in der LLC direkt dem Gesellschafter zugerechnet und damit eine Körperschaftsteuer vermieden wird.
Neben der wichtigen Frage, wie diese Gesellschaftsform zum Beispiel unter deutschem Steuerrecht eingestuft wird, muss der ausländische Investor jetzt zusätzlich neue Meldepflichten beachten: Die neue Steuerverordnung 301.7701-2(c)(2)(vi)(A) dient dem Zweck, die Durchsetzung von Steuervorschriften in Kooperation mit ausländischen Steuerbehörden zu verbessern. Die Verordnung behandelt nunmehr die Personengesellschaft LLC im Hinblick auf die internationale Steuermeldepflicht wie eine US-Kapitalgesellschaft. Daher muss der ausländische Investor, der in den USA eine LLC hält, gemäß § 6038A des US-Steuergesetzes jedes Jahr fristgemäß das Formular 5472 einreichen, wenn die Gesellschaft meldepflichtiges Einkommen hat – selbst dann, wenn sie anderweitig nicht verpflichtet wäre, in den USA eine Steuererklärung einzureichen.
Das Unterlassen einer Meldung wird mit hohen Geldbußen von 10.000 Dollar und mehr bestraft. Der Status der Gesellschaft für US-Einkommensteuerzwecke als Durchflussgesellschaft ändert sich durch diese Regelung aber nicht. Zu den meldepflichtigen Transaktionen zählen solche mit einer mit dem Gesellschafter verwandten Partei wie Mietzahlungen, Verkaufsvorgänge, geldwerte Zahlungen und Kommissionen, die von oder an diese gezahlt wurden, erhaltene Darlehen sowie andere Transaktionen, die gegebenenfalls unter dem jeweils geltenden Marktwert durchgeführt wurden.
Viele Ausländer nutzen die LLC, um in den USA eine Geschäftspräsenz für ihre amerikanischen Kunden zu unterhalten, und liefern ihre Waren direkt aus dem Ausland. Die neue Verordnung erfordert die fristgerechte Einreichung des Formblattes 5472, falls die LLC von einer mit dem Alleingesellschafter verwandten Partei ein Darlehen erhalten oder dieser ein Darlehen gewährt hat oder eine andere erklärungspflichtige Transaktion vorgenommen wurde. Dasselbe gilt für ausländische Investoren, die ihre US-Immobilien über eine LLC erworben haben, selbst wenn sie diese nicht vermieten, aber der Kauf und Verkauf und damit in Verbindung stehende Transaktionen der Meldepflicht unterliegen.
Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 31. Dezember 2016. Es bleibt abzuwarten, ob Präsident Donald Trump diese Regelung im Rahmen seines Moratoriums aller neuen Steuerverordnungen auf Eis legen wird. Bisher wurde dies nicht angekündigt.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor
Thomas Baur, J.D., M.C.L., J.C.B., B.C.S. ist ein sowohl in Florida als auch in
Deutschland zugelassener Rechtsanwalt in Miami. Telefon (305) 377-3561
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