AirTag mit iPhone
Ein kleines Utensil, das im Notfall praktisch sein kann, aber auch Risiken mit sich bringt: Apple AirTag neben iPhone (Foto © Tada Images/Adobe Stock)
Das erstmals 2021 herausgebrachte AirTag kann via Bluetooth mit dem iPhone Daten austauschen und macht sich durch ein akustisches Signal bemerkbar, wenn über das Smartphone oder ein anderes Apple-Gerät danach gesucht wird. Nach Angaben von Apple verfügt das neue Modell, dessen Veröffentlichungstermin noch nicht bekannt gegeben wurde, über eine bis zu 50 Prozent vergrößerte Reichweite sowie einen lauteren Lautsprecher. Genaue Angaben zur maximalen Reichweite macht die Firma nicht; laut Weenect liegt die "typische Reichweite" für die hier genutzte Bluetooth-Low-Energie-Verbindung im freien Raum bei etwa 50 Metern.
Neben iPhones, iPads und Mac-Computern können auch Apple Watches ab Series 9 sowie Ultra 2 zur Ortung von AirTags verwendet werden. Um etwa am Flughafen verlorenes Gepäck leichter wiederfinden, lässt sich der Standort der neuen AirTag-Version unkompliziert zeitweilig mit Dritten teilen. So offerieren dank einer Partnerschaft mit Apple nun über 50 Airlines die Möglichkeit, ihnen mittels der iOS-Funktion "Objektstandort teilen" umstandslos entsprechende Links über das iPhone des betroffenen Fluggastes zu schicken. Der Preis für ein AirTag liegt bei etwa 29 Dollar, eine Viererpackung ist für circa 99 Dollar erhältlich – auf Wunsch auch mit kostenloser persönlicher Gravur.
Die Kehrseite des praktischen Nutzens der AirTags stellte allerdings schon in der Vergangenheit ihr Missbrauch dar – sei es durch Stalker, Verwandte, (ehemalige) Partner oder Kriminelle, die andere Personen damit ohne ihr Wissen überwachen und verfolgen können. Nach einem Bericht des The Daytona Beach News-Journal trat aus diesem Grund in Florida im Oktober 2025 ein neues Gesetz in Kraft, gemäß dem die Installierung eines Ortungsgerät am Eigentum einer anderen Person ohne deren Einwilligung oder die Nutzung eines solchen Geräts, um die Bewegungen einer anderen Person zu verfolgen, eine Straftat dritten Grades darstellt, die mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren und/oder einer Geldbuße von bis zu 5000 Dollar geahndet werden kann. Erfolgt der unerlaubte Einsatz eines Ortungsgeräts, um ein "gefährliches Verbrechen" zu begehen, handelt es sich um eine Straftat zweiten Grades, für die bis zu 15 Jahre Gefängnis und/oder bis zu 10.000 Dollar Geldstrafe drohen.
Besitzer von Android-Smartphones haben ab Android 9 die Möglichkeit, über die App Tracker Detect unbekannte AirTags in ihrer Umgebung ausfindig zu machen, die möglicherweise dazu dienen, sie auszuspionieren.