Wohnhaus in Destin
Floridas Gesetzgeber schlagen diverse Verfassungsergänzungen zur Verringerung der Grundsteuer auf Eigenheime vor. Das letzte Wort dazu haben die Bürger, die bei der Abstimmung im November kommenden Jahres zu 60 Prozent zustimmen müssen. (Foto © Jason/Adobe Stock)
Wie ClickOrlando.com ausführt, hatte Floridas Gouverneur Ron DeSantis Anfang des Jahres die Gesetzgeber des Sunshine State dazu aufgefordert, Vorschläge zur Senkung der Grundsteuer auf Eigenheime zu machen, die seiner Ansicht generell zu hoch sei. In der Folge wurden von Abgeordneten des Repräsentantenhauses und Senats insgesamt zwölf mögliche Verfassungsergänzungen zu diesem Thema ausgearbeitet.
So sieht House Joint Resolution 67 eine Begrenzung des maximalen Betrags, um den der geschätzte Wert einer Immobilie steigen kann, auf jährlich 1,5 Prozent statt bisher 3 Prozent vor. Laut HJR 201 und 203 soll der nicht in die Finanzierung öffentlicher Schulen fließende Anteil der Grundsteuer für Eigenheime entweder sofort entfallen oder zunächst der derzeit hier geltende Freibetrag für zehn Jahre auf 100.000 Dollar pro Jahr erhöht werden. Andere Vorschläge sind das Entfallen des nicht in die Schulen fließenden Steueranteils mit Vollendung des 65 Lebensjahrs des Eigenheimbesitzers (HJR 205 und Senate Joint Resolution 270 – in letzterem Fall aber nur, wenn die Immobilie seit mindestens fünf Jahren Eigentum des Nutzers ist, von ihm seitdem bewohnt wird und das Haushaltseinkommen nicht mehr als 350.000 Dollar beträgt) und die Einführung eines generellen zusätzlichen Freibetrags in Höhe von 25 Prozent der auf den geschätzten Werts der Immobilie zu zahlenden Steuer abzüglich der bereits geltenden Freibeträge (HJR 207).
Gemäß HJR 209 soll der Freibetrag auf den nicht in die Schulen fließenden Steueranteil auf 100.000 Dollar pro Jahr erhöht werden, sofern für die Immobilie eine Multi-Risiko-Versicherung abgeschlossen werden muss. HJR 213 sieht vor, dass der Schätzwert der Immobilie für den nicht an Schulen fließenden Steueranteil maximal alle drei Jahr erhöht werden kann; auch der Schätzwert von nicht zum Wohnen dienenden Immobilien soll sich demnach nur alle drei Jahre um bis zu 15 Prozent erhöhen dürfen.
Laut SJR 274 soll der Schätzwert von Immobilien eingefroren werden, die seit mindestens 20 Jahren von ihren Besitzern bewohnt werden. Bei Eigenheimen, die bereits seit 30 Jahren als erste Wohnsitze ihrer Besitzer dienen, soll der nicht schulbezogene Steueranteil überdies um 50 Prozent gekürzt werden. SJR 278 würde den Anstieg des Schätzwerts von Immobilien, die nach einem Eigentümerwechsel als erste Wohnsitze dienen und zur Zeit des Verkaufs einen Schätzwert von weniger als 500.000 Dollar hatten, auf weniger als 150 Prozent pro Jahr begrenzen. Gemäß SJR 282 soll sich der Schätzwert von kommerziell genutzten Immobilien nicht um mehr als 3 Prozent oder den Prozentwert des ermittelten Verbraucherpreisindex (CPI) erhöhen dürfen, wobei der niedrigere Wert entscheidend ist.
Einige der vorgeschlagenen Verfassungsergänzungen sehen außerdem vor, dass es lokalen Regierungen verboten werden soll, die finanziellen Mittel für die Strafverfolgung zu kürzen.