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Die formale Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Florida nun legal. (Foto: © Syda Productions)
Mit der Entscheidung zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe ist Florida einer von 36 Bundesstaaten mit entsprechenden Regelungen des Eherechts. Damit geht Florida noch einen Schritt weiter als Deutschland, das für homosexuelle Paare bisher nur die Regelungen der eingetragenen Partnerschaft kennt.
Gleichgeschlechtliche Paare genießen nun in Florida dieselben Rechte wie andere Ehepaare.
Neben der Abgabe von gemeinsamen Steuererklärungen mit den entsprechenden Steuervorteilen können nun auch Rentenansprüche beim Tod des Ehepartners übertragen werden (»spousal rollover«). In Zukunft können gleichgeschlechtliche Ehepaare auch eine besondere Form des Miteigentums unter Ehegatten für sich nutzen. Bei dem sogenannten Eigentumskonzept »tenancy by the entirety«, das es im deutschen Recht in dieser Form nicht gibt, werden die Ehepartner in den meisten Fällen nicht nur vollständig vor den Gläubigern des anderen Miteigentümers geschützt, auch geht das gesamte Eigentum beim Tod eines Ehepartners automatisch und kraft Gesetzes auf den überlebenden Ehepartner über.
Das steuerrechtliche Institut der »unlimited marital deduction« (»unbeschränkter Ehegattenfreibetrag«), das in Deutschland nicht vorkommt, steht ebenfalls zur Verfügung. Das bedeutet, dass ein Ehegatte im Todesfall steuerfrei Vermögenswerte in unbegrenzter Höhe auf den anderen Ehegatten übertragen kann. Allerdings greift dieser »unbeschränkte Ehegattenfreibetrag« nur dann, wenn der beschenkte Ehegatte die US-Staatsbürgerschaft besitzt.
Ab sofort können gleichgeschlechtliche Ehepaare auch das sogenannte »gift splitting« für sich nutzen, um Schenkungssteuer zu sparen. In den Vereinigten Staaten beträgt dieser Freibetrag für Schenkungen an Dritte derzeitig 14.000 Dollar pro Beschenktem. Durch das »gift splitting« kann dieser Freibetrag verdoppelt werden.
Falls das Ehepaar weder ein Testament verfasst noch einen Trust errichtet hat, tritt beim Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Alleinerbe ist dann ausschließlich der überlebende Ehepartner, weil Florida keinen Pflichtteilsanspruch kennt. Der überlebende Ehegatte in einer gleichgeschlechtlichen Ehe erbt automatisch als nahestehender Angehöriger und ist nicht mehr wie bisher von der Erbfolge ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist für homosexuelle Ehepaare die Adoption nunmehr problemlos möglich. Bei dem oft sehr emotionalen und schwierigen Thema werden zukünftig gleichgeschlechtlichen Ehepaaren keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt. So entschied unmittelbar nach dem Grundsatzurteil in Florida bereits ein Gericht zugunsten eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares in einem streitigen Adoptionsverfahren.
Diese grundlegende Gesetzesänderung hat weitere weitreichende Wirkungen. Bei einer Heirat zwischen einem US-Staatsbürger und einem deutschen Staatsbürger etwa kann neben den oben genannten Rechten der deutsche Ehegatte auch eine »Greencard« erhalten, so wie dies bisher nur für heterosexuelle Ehepaare möglich war. Diese bedeutet für den Ehepartner die unbeschränkte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in den USA.
Und auch der schönste und bisher nur heterosexuellen Paaren vorbehaltene Schritt eines Paares ist nun möglich geworden: die formale Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Florida. Sollte sich ein deutsches gleichgeschlechtliches Paar entschließen, in Florida zu heiraten und nach den Flitterwochen in die Heimat zurückzukehren, wird die in Florida geschlossene Ehe in Deutschland auf Antrag im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet oder dort eingetragen.
Weitere Infos
Ausführliche Informationen zum Thema »Heiraten in Florida« finden Sie
unter www.heirateninmiami.de
Welche Dokumente dem Antrag beim Lebenspartnerschaftsregister in Deutschland beizufügen sind, zeigt das deutsche Konsulat unter www.germany.info Stichwortsuche auf der deutschsprachigen Version der Webseite: »Lebenspartnerschaft«
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor
Thomas Baur ist ein sowohl in Florida
als auch in Deutschland zugelassener Anwalt in Miami. Telefon (305) 377-3561 E-Mail: tbaur@worldwidelaw.com