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Die US-Finanzbehörde nimmt Querprüfungen vor. (Foto: © Dieter Harlan)
Frage: Ich habe eine Ferienimmobilie in den USA und vermiete diese zeitweise. Jetzt habe ich gelesen, dass ich Verdienstbescheinigungen an meinen Lawn Service und andere Dienstleister ausstellen muss. Können Sie mir das bitte genauer erklären?
Antwort: Für Ihre Zahlungen an Dienstleister (z.B. Lawn Service, Pool Service, Property Management Service, Home Watch Service, Marketing Firma, Rechtsanwalt, Handyman, Reparaturen), die auf ihrer Rechnung im Firmennamen weder Corp., Inc., Corporation oder Incorporation führen, muss nach Ablauf des Kalenderjahres tatsächlich eine Verdienstbescheinigung (Formular 1099) ausgestellt werden.
Um die Basisdaten zu erhalten, müssen Sie von Ihrem Dienstleister ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular W-9 verlangen (und das am besten schon zu dem Zeitpunkt, an dem er die Dienstleistung erbringt bzw. Sie ihn dafür bezahlen). Die Verdienstbescheinigung muss der Dienstleister bis zum 31. Januar des Folgejahres erhalten und ebenso muss diese Meldung bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzbehörde übermittelt werden.
Die amerikanische Finanzbehörde kann für die Nichtausstellung beziehungsweise Nichteinreichung sowie für die verspätete Einreichung der Verdienstbescheinigungen eine Strafe in Höhe von mindestens 100 Dollar pro Bescheinigung verhängen. Zweck der Verdienstbescheinigungen ist, dass die Finanzbehörde durch Querprüfung feststellen kann, ob der Dienstleister auch seine Einkünfte in der Steuererklärung erfasst. Ebenso kann die Finanzbehörde Sie als Empfänger der Dienstleistung dafür verantwortlich machen, dass Sie von künftigen Zahlungen an den Dienstleister einen Steuerbetrag einbehalten und an die Finanzbehörde abführen.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin
von Allure Accounting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355
E-Mail: mloeffler@allureaccounting.com
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