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In den USA muss die sogenannte »Essential-Minimum-Coverage« nachgewiesen werden. (Foto: © zimmytws)
Frage: Meine Familie und ich haben vor einigen Jahren die Greencard gewonnen und sind in die USA gezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir uns entschieden, unsere deutsche Krankenversicherung beizubehalten, da wir uns mit dem deutschen Versicherungsschutz wohler fühlten. Nun haben wir von »Obamacare« gelesen und fragen uns, ob wir eventuell diese »Strafe« bezahlen müssen, die bei Unterversicherung gesetzlich anfällt.
Antwort: Grundsätzlich müssen Sie in den USA die sogenannte »Essential-Minimum-Cover-age« bei Ihrer Krankenversicherung nachweisen. Ihre deutsche Versicherung qualifiziert sich nicht automatisch für diese Deckung, sodass Sie potenziell tatsächlich in die Problematik der Steuerzahlung aufgrund von »Unterversicherung« fallen.
Neben anderen Ausnahmen, die Sie mit einem qualifizierten Steuerberater besprechen sollten, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
. Sie besorgen sich von Ihrer deutschen Versicherung eine Bescheinigung, dass der Versicherungsschutz »US-Essential-Minimum-Coverage« aufweist. Die Versicherungsgesellschaft muss diese Bescheinigung mit einem relativ großen Aufwand beim »US Department of Health and Human Services« beantragen. Leider haben wir bisher noch keine Versicherungsgesellschaft gesehen, die diesen Prozess erfolgreich abgeschlossen hat.
. Sie versichern sich in Zukunft bei einer US-Krankenversicherung, die im System mit »Essential Minimum Coverage« anerkannt ist.
. Sie bezahlen bei der Abgabe Ihrer US-Steuererklärung (erstmalig für das Steuerjahr 2014) das »Individual Mandate«, also die Strafzahlung dafür, dass Sie in den USA nicht den vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz haben. Der Betrag liegt für das Steuerjahr 2014 bei entweder 95 Dollar pro Person (auch Kinder) oder einem Prozent des Haushaltseinkommens, jedoch maximal 2.448 Dollar pro Person (auch Kinder). In den Folgejahren steigt der Betrag erheblich an.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure Accounting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355
E-Mail: mloeffler@allureaccounting.com
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