(Foto: © Ditty About Summer)
Frage: Wir sind seit Jahren Eigentümer einer Ferienimmobilie in Florida und vermieten diese an Feriengäste, wenn wir selbst nicht dort sind. Bekannte von uns haben uns gesagt, dass wir in den USA keine Steuererklärung abgeben müssen, solange wir mit der Vermietung keinen Gewinn erwirtschaften, also die laufenden
Kosten für die Immobilie die Mieteinnahmen übersteigen. Stimmt das so?
Antwort: Nein, diese Aussage ist nicht richtig. Grundsätzlich ist jeder, der Einnahmen in den USA erwirtschaftet, dazu verpflichtet, eine US-Steuererklärung abzugeben. Hierzu gehören auch Mieteinnahmen. Sie können dabei die Kosten der Immobilie (zum Beispiel Strom, Wasser, Versicherung, Grundsteuer, Verwaltungsgebühren, Wohngeld et cetera, gegebenenfalls auch Reisekosten) geltend machen und so den steuerpflichtigen Betrag minimieren. In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass die laufenden Kosten für die Immobilie die erzielten Mieteinnahmen übersteigen. Sie erwirtschaften also einen Verlust. Dennoch muss auch in diesem Fall eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Verluste werden über 20 Jahre vorgetragen
– sind also nicht verloren – und können zum Beispiel beim Verkauf der Immobilie den steuerpflichtigen Verkaufsgewinn minimieren. Es gibt aber eine Ausnahme bei der Versteuerung von Mieteinnahmen: Wenn die Gesamtmietdauer in einem Kalenderjahr unter 14 Tagen liegt, müssen die Mieteinnahmen nicht versteuert werden, es können aber in diesem Fall auch keine Kosten geltend gemacht werden.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355, E-Mail mloeffler@alluretax.com