(Foto: © Darren Baker)
Frage:
Seit einigen Jahren sind meine Frau und ich im Ruhestand und kommen immer über das Winterhalbjahr nach Florida, um der Kälte in unseren heimischen Gefilden zu entkommen. Wir haben in den USA keinerlei Einkünfte, in Deutschland erhalten wir unsere Rente und Mieteinnahmen. Jetzt haben wir von Bekannten gehört, dass wir trotzdem in den USA eine Steuererklärung abgeben müssen. Stimmt das?
Antwort:
Grundsätzlich gibt es im US-Steuergesetz den Passus, dass Sie mit Ihrem weltweite Einkommen in den USA steuerpflichtig sind, wenn Sie sich in drei aufeinanderfolgenden Jahren für eine Gesamtzahl von über 182 Tagen dort aufhalten. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel erläutern: Angenommen, Sie waren im Jahr 2016 insgesamt für 175 Tage in den USA, im Jahr 2015 168 Tage und im Jahr 2014 145 Tage. Um festzustellen, ob Sie für das Jahr 2016 in den USA steuerpflichtig sind, wenden Sie folgende Formel an:
1/1 der Tage 2016 175 x 1 = 175
1/ der Tage 2015 168 x 1/3 = 56
1/6 der Tage 2014 145 x 1/6 = 24
Summe 255
Da die Summe in diesem Fall bei über 182 Tagen liegt, ist eine US-Steuererklärung nötig. Dies ist aber noch kein Grund zur Beunruhigung, denn es besteht die Möglichkeit, die Vollbesteuerung auch im obigen Beispiel zu vermeiden. Hierzu reichen Sie das sogenannte »Closer Connection Exception Statement for Aliens« beim IRS ein.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs.
Telefon (239) 992-3355, E-Mail mloeffler@alluretax.com