Lockenstab
Wer bei Flugreisen in den USA auf seinen Lockenstab nicht verzichten kann, sollte ihn auf keinen Fall in den aufgegebenen Koffer packen, sofern es sich um ein Gerät mit Gaskartusche, Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterie handelt. (Foto © New Africa/Shutterstock.com)
Die US-Bundesluftbehörde Federal Aviation Administration (TSA) hat neue Bestimmungen im Hinblick auf das Mitführen bestimmter Gegenstände bei Flügen veröffentlicht. Demnach sind schnurlose Lockenstäbe und Haarglätter, die Gaskartuschen enthalten beziehungsweise mit Butangas gefüllt sind, sowie entsprechende Ersatzkartuschen im aufgegebenen Gepäck verboten. Dasselbe gilt für solche Wickler und Glätter, die mit Lithiumbatterien oder Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden.
Die Wickler und Glätter dürfen aber weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden, wobei allerdings einige Vorkehrungen zu treffen sind: Ihre Heizelemente müssen mit einer entsprechenden Abdeckung sicher umschlossen werden, und es muss ausgeschlossen sein, dass die Geräte versehentlich eingeschaltet werden. Ersatzgaskartuschen dürfen demgegenüber generell nicht mehr bei Flügen mitgeführt werden. Eine Liste sämtlicher Gegenstände, die auf US-Flügen ausschließlich im Handgepäck, nur im aufgegebenen Gepäck oder gar nicht mitgenommen werden dürfen, finden Sie auf der TSA-Website.