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Flüssigkeiten im Handgepäck
Derzeit dürfen Flüssigkeiten bei Flugreisen in der EU im Handgepäck nur in 100-Milliliter-Fläschchen in einem transparenten Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen mitgeführt werden. Diese Regelung soll bald der Vergangenheit angehören. (Foto © DUANGJAN J/Shutterstock.com)
Wie unter anderem die Frankfurter Rundschau berichtet, soll die Begrenzung der bei Flugreisen im Handgepäck erlaubten Flüssigkeitsmenge auf 100 Milliliter gemäß einem Beschluss der Europäischen Union endgültig aufgehoben werden. Bereits in der Vergangenheit war dies kurzzeitig an einigen Schaltern geschehen, Zweifel an der Sicherheit der neu installierten Computer-Tomografie-Scanner hatten aber dazu geführt, dass seit dem 1. September 2024 wieder die bisherige strikte Regel galt.
Nun konnten offenbar alle Bedenken ausgeräumt werden. Künftig soll es daher möglich sein, bis zu zwei Liter Flüssigkeiten, Aerosole oder Gele an Bord mit sich zu führen. Wann genau die neue Regelung etwa an den Flughäfen Frankfurts, Berlins oder Münchens umgesetzt wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Dies hängt damit zusammen, dass zunächst alle alten Scanner durch neue ersetzt werden und überdies bereits vorhandene Geräte teilweise noch mit neuer Software ausgestattet werden müssen.
Die einstweilen weiter geltende strenge Flüssigkeitsbegrenzung hat freilich einen ernsten Hintergrund: Im August 2006 konnten laut Scotland Yard geplante Selbstmordattentate auf sechs Flugzeuge, die vom Flughafen London Heathrow zu Zielen in den USA und Kanada starten sollten, vereitelt werden. Terroristen hatten demnach vorgehabt, Flüssigsprengstoff, den sie in Softdrinkflaschen transportieren wollten, an Bord zur Explosion zu bringen.