Bordgepäckkontrolle am Flughafen
Sollte sich der Rat der Europäischen Union durchsetzen, können Flugpassagiere künftig wohl in der Regel nur noch ein kleines Gepäckstück mit den nötigsten Reiseutensilien kostenlos mit an Bord nehmen. (Foto © Frame Stock Footage/Shutterstock.com)
Wie Tip-online.at berichtet, sieht der Vorschlag vor, dass Fluggesellschaften erst ab einer Verspätung von vier (bei kürzeren Flugstrecken unter 3500 Kilometern) beziehungsweise sechs Stunden (bei Langstreckenflügen) zu Entschädigungszahlungen von 300 respektive 500 Euro an ihre Passagiere verpflichtet sind – derzeit sind es einheitlich drei Stunden. In der Folge würde sich die Zahl der Entschädigungsansprüche um 60 Prozent verringern. Die Frist, innerhalb der Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können, soll generell auf sechs Monate verkürzt werden. Derzeit liegt sie in den meisten EU-Staaten bei zwei bis fünf Jahren.
Auch die Zahl der Hotelübernachtungen, die Airlines bei Flugausfällen ihren Passagieren bezahlen müssen, soll begrenzt werden. Gemäß der türkischen Zeitung Hürriyet werden Fluggesellschaften darin aber andererseits verpflichtet, ihren Passagieren bei Flugausfällen schneller alternative Transportmöglichkeiten anzubieten – sei es mit Flugzeugen von Konkurrenzunternehmen oder anderen Verkehrsmitteln. Flugreisende, die nicht innerhalb von drei Stunden ein entsprechendes Angebot erhalten, können eigenständig einen neuen Flug buchen, der bis zu viermal so viel wie der ursprüngliche kosten darf. Im Übrigen soll das Mitführen von Handgepäck mit Ausnahme eines Gepäckstücks mit während der Reise unbedingt benötigten Dingen, das unter den Sitz passt, generell kostenpflichtig sein können. Gegenwärtig werden insbesondere von Billigairlines Gebühren auf Boardcases erhoben, wogegen die spanische Regierung allerdings im vergangenen Jahr gerichtlich vorging; die betroffenen Airlines legten Berufung ein.
Demgegenüber sprach sich der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments laut Euro-News.com dafür aus, dass Flugpassagiere das Recht haben sollen, sogar zwei Handgepäckstücke ohne zusätzliche Kosten an Bord mitzuführen – das größere davon mit einem Maximalgewicht von 7 Kilogramm und einer kombinierten Breite, Länge und Höhe von nicht mehr als 100 Zentimetern, was etwas unter dem gegenwärtigen maximalen Handgepäcksvolumen der meisten Airlines liegen würde.