
Handy mit Powerbank
Dürfen an Bord von Flugzeugen nicht mehr benutzt werden: Powerbanks, mit denen sich etwa Handys schnell aufladen lassen. (Foto © Vitalii Stock/Shutterstock.com)
Da es in den zurückliegenden Jahren wiederholt zu Bränden an Bord von Flugzeugen gekommen ist, die durch defekte Akkus ausgelöst wurden, gelten neuerdings strengere Vorschriften für die Mitnahme entsprechender Geräte. Wie die Frankfurter Rundschau ausführt, dürfen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus wie Smartphones, Laptops, Tablets oder Vaporiser auch künftig auf Flugreisen mitgenommen werden, die Verwendung und das Aufladen mobiler Zusatzakkus, sogenannter Powerbanks, ist aber verboten. Letztere dürfen aber wie die Geräte weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden.
Entsprechend den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes gestattet die Lufthansa auf ihren Flügen die Mitnahme von Powerbanks im Bordgepäck allerdings nur, wenn ihre Energie nicht mehr als 100 Wattstunden (Wh) beträgt; im Passagiergepäck, das im Laderaum befördert wird, ist sie prinzipiell verboten. Für die Mitnahme elektronischer Geräte im aufgegebenen Gepäck gelten folgende Bestimmungen:
- Es dürfen nicht mehr als drei Geräte mitgeführt werden, die größer als ein Smartphone sind.
- Diese müssen getrennt voneinander (z. B. durch Kleidungsstücke) sowie von leicht brennbaren Materialen wie Parfüm aufbewahrt werden.
- Sie müssen vollständig ausgeschaltet und so eingestellt sein, dass eine unbeabsichtigte Aktivierung ausgeschlossen ist.
- Sie sollten durch eine entsprechende Verpackung oder stabile Tasche vor Beschädigung beim Transport geschützt werden.
- Für die Mitnahme von Geräten mit einer Energie zwischen 100 Wh und maximal 160 Wh ist eine besondere Genehmigung der Fluglinie nötig.