Miami Airport
Derzeit nicht nur per Flugzeug schlecht aus Europa zu erreichen: die Magic City (Foto © Ernesto Juan Castellanos/Shutterstock.com)
Die am 3. April erlassene Verordnung schreibt den Fluglinien vor, Ticketpreise sowie alle sonstigen Gebühren zu erstatten, die Reisenden für Leistungen in Rechnung gestellt wurden, die sie infolge der Corona-Krise nicht nutzen können, wie Bloomberg.com berichtet. Dabei spielt es laut dem US-Verkehrsministerium (U.S. Transportation Department) keine Rolle, ob die Flüge seitens der Airline gestrichen oder verschoben wurden oder ob sie aufgrund behördlicher Anordnungen nicht stattfinden können. Betroffen sind davon sämtliche Flüge innerhalb, aus und in die USA sowohl US-amerikanischer als auch ausländischer Fluggesellschaften. Passagiere können auch dann eine Erstattung verlangen, wenn eine Fluglinie eine "signifikante Änderung des Flugplans" vornimmt, die für sie inakzeptabel ist.
Der Verordnung vorangegangen waren Beschwerden von Verbraucherschützern. Diese hatten das Verkehrsministerium um eine Intervention gebeten, nachdem sich die Fluggesellschaften geweigert hatten, die Kosten für ausgefallene Flüge in bar zu erstatten. Angesichts der riesigen Einnahmeausfälle, mit denen sich diese aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sehen, werden die Airlines ihrerseits große Summen an staatlicher Unterstützung in Form von Krediten und Beihilfen in Anspruch nehmen müssen. Hierfür hat der US-Senat am 27. März 50 Milliarden Dollar bereitgestellt, wie CNN Business berichtete.
Bereits am 1. April hatte die Europäische Union darauf hingewiesen, dass Fluggäste laut EU-Recht im Fall ausgefallener Flüge einen Anspruch auf Barerstattung ihrer Tickets haben und sich nicht ersatzweise mit Gutscheinen zufriedengeben müssen, wie es Fluggesellschaften vorgeschlagen hatten. Wie Die EU-Kommissarin für Verkehr Adina Vălean betonte, kann eine Erstattung selbstverständlich auch mittels Gutscheinen erfolgen – aber nur, wenn die Reisenden damit einverstanden sind. Einige Airlines hatten ihren Passagieren daraufhin laut Bloomberg.com angeboten, ihnen sofort einen Gutschein auszustellen, den sie, falls sie ihn nicht einlösen sollten, sich nach Ablauf eines Jahres in bar auszahlen lassen könnten. Eine solche Vorgehensweise brauchen Fluggäste gemäß der vom US-Verkehrsministerium erlassenen Verordnung nicht zu akzeptieren. Falls sich Passagiere jedoch von sich aus entscheiden, einen gebuchten Flug aufgrund besonderer Umstände nicht anzutreten, besteht weder in Europa noch in den USA eine Verpflichtung für die Fluglinien, Flugtickets in bar zu erstatten.