Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen schwerpunktmäßig im Visa- und Einwanderungsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Testament- und Nachlassangelegenheiten, Unternehmensrecht, Firmengründungen, Internationalen Recht sowie im Immobilienrecht in Florida und Deutschland.
Die Kanzleigründerin Sonja K. Burkard verfügt über mehr als 25 Jahre juristische Erfahrung in Deutschland und Florida.
Fast ein Jahrzehnt vertrat Sonja K. Burkard als Staatsanwältin die Freie und Hansestadt Hamburg. Als Rechtsanwältin ist sie heute zugelassen in Florida, New York, Deutschland und für den United States Court of Appeals for the Federal Curcuit. Außerdem ist sie staatlich lizensierte Auswanderungsberaterin in den USA und Deutschland.
Die Kanzlei vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Florida und Deutschland und berät Sie selbstverständlich wahlweise auf Deutsch oder Englisch. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Telefon: +1 (239) 791 4400 / info@burkardlawfirm.com
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