Studieren in Amerika (Foto: © Kurhan)
Grundsätzlich muss jeder, der in den USA zur Schule gehen, studieren oder an Ausbildungsprogrammen teilnehmen will, ein Studenten- bzw. Ausbildungsvisum in einer der folgenden Kategorien beantragen:
• Das F-1 Studentenvisum ist geeignet für die meisten Schüler oder Studenten, die an akademischen Ausbildungsprogrammen von Schulen, Colleges oder Universitäten und an Sprachprogrammen in den USA teilnehmen wollen.
• Das M-1 Studentenvisum wird erteilt für nichtakademische oder berufsbezogene Studenten, die akkreditierte nicht-akademische Bildungseinrichtungen besuchen wollen.
• Das J-1 Visum gilt für Austausch-Studenten, Au-Pairs, Interns und Trainees. Es wird erteilt für Teilnehmer an Programmen zur Förderung von Bildung und Kultur zwischen den USA und anderen Nationen, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet werden.
• Das Q-1 Visum berechtigt zur Teilnahme an internationalen kulturellen Austauschprogrammen in zeitlich begrenzter Form. Es ist eher ein zeitlich begrenztes Arbeitsvisum, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist es, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer und der USA austauschen.
• Das H-3 Aus- und Weiterbildungsvisum ist ein weiteres zeitlich begrenztes Arbeitsvisum, das Merk- male eines Ausbildungsvisums, aber auch eines Beschäftigungsverhältnisses trägt, da das Ausbildungsprogramm praxis- und theoriebezogen aufgebaut ist. Wesentlich für die Teilnahme an diesem Programm ist, dass eine derartige Ausbildung nicht im Heimatland des Auszubildenden erfolgen kann. Das H-3 Visum ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich.
Grundsätzlich berechtigen die Studentenvisa zur Anreise bis zu 30 Tagen vor Aufnahme des Studiums. Studenten werden die Einreise und der Aufenthalt in den USA für die Dauer des aus dem I-20 Formular ersichtlichen Studienganges genehmigt, solange der Student seinen Vollzeit-Studentenstatus aufrecht erhält. Nach Abschluss des Vollzeitstudiums und gegebenenfalls anschließenden autorisierten praktischen Trainings kann der F-1 Student 60 Tage und der M-1 Student 30 Tage rechtmäßig in den USA verbleiben.
Arbeiten und in den USA verbleiben kann der Student nur dann, wenn er ein entsprechendes Visum und eine Arbeitsgenehmigung erhalten hat oder berechtigt ist, nach dem Studium ein praktisches Training anzuschließen.
Infos zu Studenten- und Austausch-Visa finden Sie unter www.Travel.State.Gov des Außenministeriums und beim Florida Sun Webinar »Studenten- und Ausbildungsvisa«, dessen Aufzeichnung unter der Adresse www.floridasunmagazine.com/florida-aktuell/webinare.html kostenlos abgerufen werden kann.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York. Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com