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Bei längerer Abwesenheit sollte ein "re-entry permit" beantragt werden. (Foto: © Liv-Friies Larsen)
Es ist schon erstaunlich, wie viele Greencard-Inhaber recht sorglos mit der Tatsache umgehen, dass die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis nur unter bestimmten Bedingungen erteilt wurde. Die Einreisebehörden haben das Recht, die Greencard dann zu entziehen, sollten sie diese Bedingungen nicht mehr als erfüllt ansehen. Hier die vier häufigsten Gründe, die zum Verlust der Greencard führen können:
• Zu lange Abwesenheit
Das Einwanderungsgesetz hat diesbezüglich zwei Regelungen: Bei einer kontinuierlichen Abwesenheit von 181 Tagen kann der Grenzbeamte die Vermutung äußern, dass der Lebensmittelpunkt nicht mehr in den USA liegt und die Greencard daher nicht mehr benötigt wird. Und auch bei einer Abwesenheit von mehr als 365 Tagen ist die Greencard kein gültiges Einreisedokument mehr. Bei der Einreise kann es im günstigs-ten Fall dazu kommen, dass eine Strafgebühr erhoben und deutlich darauf hingewiesen wird, sich nun länger in den USA aufzuhalten oder die Greencard abzugeben. Beide Szenarien sind dadurch vermeidbar, dass entweder alle 180 Tage eine Einreise stattfindet oder eine Ausnahmegenehmigung (»re-entry permit«) beantragt wird, mit der eine Abwesenheit von bis zu zwei Jahren genehmigt wird.
• Fehler beim »Adjustment of Status«
Wird die Greencard durch einen Antrag in den USA (»Adjustment Of Status«) erlangt, kann die Genehmigung bis zu fünf Jahre nach Ausstellung zurückgenommen werden, wenn die Behörde davon Kenntnis erhält, dass die Greencard entweder aufgrund falscher Angaben oder eines Fehlers der Behörde ausgestellt wurde.
• Schwerwiegende kriminelle Handlungen
Kriminelle Handlungen führen ebenfalls zum Verlust der Greencard, wenn diese innerhalb von fünf Jahren nach Ausstellung begangen werden. Bei zwei oder mehr schwerwiegenden Straftaten wird sogar die Fünfjahresfrist aufgehoben.
• Verpassen von Nachfolgeanträgen
Die Greencard kann aberkannt werden, wenn der Antrag auf die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung nicht gestellt wird. Bei Anträgen auf Grundlage einer Ehe, die noch keine zwei Jahre besteht, wird die Greencard zunächst nur für zwei Jahre unter der Bedingung ausgestellt, dass vor Ablauf dieser Frist ein Antrag auf die Aufhebung der Bedingung gestellt wird. Wird dieser nicht eingereicht, findet sich der Greencard-Inhaber schnell in einem Abschiebeverfahren wieder. Das gleiche gilt für Einwanderer, die durch eine Investition die Greencard erhalten haben.
Aufgrund geänderter Lebensverhältnisse kann es natürlich dazu kommen, dass die Greencard nicht mehr benötigt wird. Um zukünftige Probleme bei der Einreise in die USA zu vermeiden, kann diese offiziell zurückgegeben werden. Neben all diesen unerfreulichen Wegen, die Greencard abgeben zu müssen, gibt es natürlich auch einen positiven »Verlustgrund«: die Erlangung der US-Staatsangehörigkeit.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin
Sabine Weyergraf ist zugelassene Rechtsanwältin in New York und praktiziert in ihrer Kanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota. Telefon (941) 706-4102
E-Mail: sabine@weyergrafimmigration.com