Autofahren in Florida: Gilt der deutsche Führerschein? (Foto: © Neo Edmunds)
Meine Frau und ich besitzen seit Dezember 2006 ein Condominium in Fort Myers. Wir bleiben meist etwa zwischen vier bis zwölf Wochen. Beim nächsten Besuch möchten wir uns ein Auto kaufen. Kann ich mit meinem deutschen Führerschein den in Florida angemeldeten Wagen versichern und fahren? Welche Vorteile hätte ein internationaler Führerschein?
Seit dem 11. September hat sich in Bezug auf Führerscheine einiges geändert – einer der Gründe hierfür ist sicherlich, dass einige der damaligen Terroristen sich mit in Florida ausgestellten »Drivers Licences« ausweisen konnten und somit relativ unverdächtig blieben. Die neuen Gesetze haben die leidige Konsequenz, dass es nunmehr legitimen Teilzeitbewohnern in Florida sehr schwer gemacht wird, einen langfristigen Führerschein zu bekommen.
Generell dürfen Besucher bis zu ein Jahr mit einem ausländischen Führerschein fahren. Sobald man jedoch eine eigene Adresse in Florida und ein in Florida zugelassenes Fahrzeug hat, erwartet die Polizei bei einer Kontrolle auch einen Florida Führerschein. Dieser ist für Touristen oder Teilzeitbewohner auf B1/B2 Visa nur für den Zeitraum des legalen Aufenthaltes zu erhalten und muss dann eben jedes Mal wieder erneuert werden. Dafür bekommt man aber leichter eine preiswerte Autoversicherung und kann sich auch mit dem üblichen Ausweis ausweisen.
Würde es bei der Versicherung des Wagens helfen, eine Bescheinigung meiner deutschen Versicherung über unfallfreies Fahren in den vergangenen Jahren in beglaubigter Übersetzung vorzulegen?
Bisher ist mir keine Versicherung bekannt, die eine Bescheinigung einer ausländischen Versicherungsgesellschaft berücksichtigt, aber schaden kann es sicher nicht. Bevor Sie sich jedoch die Arbeit machen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um zu erörtern, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Können mein Sohn und meine Tochter (27 und 30 Jahre) den Wagen ebenfalls fahren?
Die Namen aller bekannten Fahrer sollten der Versicherung genannt werden. Es steht Ihnen jedoch frei, den Wagen gelegentlich auch anderweitig auszuleihen, ohne dabei den Versicherungsschutz zu gefährden. Beim Abschluss jeglicher Versicherungspolicen ist es jedoch wichtig, sich genauestens über das Ausmaß des gekauften Schutzes zu informieren.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin: Norma Henning ist Rechtsanwältin, Notarin und Inhaberin von Henning Law in Naples. Telefon (239) 596-6020
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