1 von 2
Soll es die amerikanische ... (Foto: © charles taylor)
2 von 2
... zu der deutschen Staatsbürgerschaft sein? (Foto: © Booka)
Seit nunmehr elf Jahren gilt für deutsche Staatsbürger ein Gesetz, das es erlaubt, trotz der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche beizubehalten. Eine der Voraussetzungen ist zunächst der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Grundsätzlich gilt zwar, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen zur Folge hat.
Doch es gibt Ausnahmen. Geprüft wird vor allem, ob der Antragsteller fortbestehende Bindungen an Deutschland hat und welche Nachteile er zu erwarten hätte, wenn er nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde. Für viele Amerikaner in spe stellt sich die Frage, inwiefern eine solche doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt von Vorteil ist.
• Steuer- und Erbrecht: In den USA besteht ein höherer Freibetrag bei der Vererbung und Verschenkung von Vermögenswerten als in Deutschland. Auch im Hinblick auf die Einkommensteuer ergeben sich Vorteile. Und die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht nicht, da zwischen den USA und Deutschland ein entsprechendes Steuerabkommen getroffen wurde.
• Arbeitsmarkt: Für Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhöhen sich die Optionen auf dem Arbeitsmarkt, da in den USA bestimmte Tätigkeiten nur mit amerikanischer Staatsbürgerschaft ausgeübt werden können.
• Kulturelle Identität: Die doppelte Staatsbürgerschaft kann entscheidend dazu beitragen, das Gefühl der »Zugehörigkeit« zu bestärken – zu beiden Ländern.
• Immobilienkauf und -finanzierung: Eine Kreditbeantragung bei einer in den USA ansässigen Bank gestaltet sich für US-Bürger wesentlich unkomplizierter.
• Strafverfahren: Als US-Bürger wird man durch die in der Verfassung garantierten Grundrechte geschützt. Dies gilt vor allem bei einem möglichen Strafverfahren in den USA: Für amerikanische Bürger besteht die Option, sich durch Kaution von der Untersuchungshaft zu befreien. Für ausländische Staatsangehörige ist dies nur sehr eingeschränkt oder nur durch sehr hohe Beträge möglich. Anders als ein Staatsbürger kann ein Ausländer zudem jederzeit wegen einer Straftat ausgewiesen werden.
• Aus- und Einreise: Bei der erneuten Einreise in die USA nach einem längeren Auslandsaufenthalt entfällt für amerikanische Staatsbürger die Verpflichtung der Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry Permit), die etwa ein Greencard-Halter stellen muss.
• Wahlrecht: Eine amerikanische Staatsbürgerschaft ermöglicht die Teilhabe an der politischen Willensbildung via Wahlrecht und eröffnet die Option, selbst in eine politische Position gewählt zu werden.
• Soziale Absicherung: Als Bürger beider Staaten hat man die Möglichkeit, die jeweils vorteilhafteste Variante bei der sozialen Absicherung wie Renten-, Sozial- und Krankenversicherung zu wählen, da nach beiderseitigen Abkommen bereits eingezahlte Beträge angerechnet werden.
• Sonstige Vorteile: Als US-Staatsbürger hat man die Möglichkeit der Weitergabe der amerikanischen Staatsbürgerschaft durch Eheschließung an seinen Ehepartner. Ebenfalls wird ein etwaiges Adoptionsverfahren vereinfacht.
In Anbetracht der Erweiterung der persönlichen und sozialen Rechte stellt sich eine doppelte Staatsbürgerschaft – insbesondere die der amerikanischen und deutschen – also durchaus positiv dar und kann handfeste Vorteile bedeuten.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autoren:
Maximilian J. Schenk ist Attorney at Law und Managing Member von Schenk & Associates, PLC, Counselors at Law mit Büros in Miami und Marco Island. Telefon (305) 444-2200, E-Mail: info@schenk-law.com
Diana Maria Beier ist Rechtsreferendarin.