Es gibt viele Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Geundheitswesen. Wie können sich Deutsche in den USA am besten schützen?(Foto: © Andriy Solovyov)
Die Wurzeln der Idee einer Versicherung reichen bis in die Antike zurück. Schon die Römer wussten, dass rechtzeitige Bildung finanzieller Rücklagen dabei hilft, harte Zeiten oder den so genannten Fall der Fälle abzusichern. Erste Formen von Haftpflichtversicherungen gab es schon zwei Jahrtausende vor unserer Zeitrechnung im alten Babylonien unter König Hammurabi.
Im Mittelalter wurden Versicherungen besonders im Handwerk und in der Schifffahrt abgeschlossen. Meister und Kapitäne konnten das enorme Risiko eines Verlusts nicht selbst tragen, und so entstand eine Verteilung der eventuellen Kosten durch Einzahlung individueller Beiträge aller am Risiko Beteiligten.
Heute im 21. Jahrhundert werden Versicherungen für jedes denkbare Risiko angeboten. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang: die Krankenversicherung. Gerade hier ergeben sich für Auswanderer, Touristen oder Geschäftsleute, die sich außerhalb ihrer »Solidargemeinschaft« befinden, oft Probleme. Beispiel: deutschsprachige Bürger im Sunshine State. Über eines sollte sich jeder im Klaren sein:
Das Gesundheitswesen in Amerika ist in Privathänden – Ärzte und Krankenhäuser sind vor allem bestrebt, Geld zu verdienen. Die soziale Verpflichtung einer Behandlung ist nicht vorhanden und kann außerhalb der Notaufnahmen verweigert werden, wenn keine Zahlungsgarantie gewährleistet wird. Es gibt – abgesehen von Medicaid für Personen mit geringem Einkommen und Medicare für Menschen über 65 Jahre – keine allgemeine Krankenversicherung.
Unentgeltliche Behandlungen (Medicaid) sind nur dann möglich, wenn eine signifikante Verarmung nachgewiesen werden kann. In der Praxis, besonders bei Ausländern, werden eventuelle Armutsbeweise selten oder gar nicht angenommen. Wer das Land verlässt, ohne seine Arztrechnungen zu begleichen, kann mit rechtlicher Verfolgung und eventueller Bestrafung rechnen. Aus diesem Grunde sollte eine für die USA gültige, zeitlich unbegrenzte Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden. Deutsche und amerikanische Gesellschaften bieten eine große Auswahl von Policen an. Doch Vorsicht: Nicht alle sind für die USA geeignet.
Die Leistungen der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung (Krankenkassen) enden an den Grenzen Deutschlands beziehungsweise Europas. Somit besteht auch bei laufender Beitragszahlung kein Versicherungsschutz. Die gesetzliche Pflichtkrankenversicherung in Deutschland (ab Januar 2009) erbringt keine Leistungen in den USA, und somit besteht keine Versicherung.
Auslandsreisekrankenversicherungen mit begrenzter Dauer auf Basis der deutschen Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) sind ebenfalls unzureichend. Außerdem sind nur akut auftretende Krankheiten versichert.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Peter Matthiessen ist Präsident der internationalen Versicherungsagentur AWI International Inc. mit Sitz in Largo/Florida.
Telefon (727) 251-2545