Auch Kinder unter zwölf Jahren brauchen neuerdings für Reisen in die meisten Nicht-EU-Länder einen regulären Reisepass.
Seit Anfang dieses Jahres benötigen auch Kinder unter zwölf Jahren für Reisen in die meisten Länder außerhalb von EU und Schengen-Raum einen Reisepass (Foto © Corinna Haselmayer/Shutterstock.com)
Wie der ADAC auf seiner Website ausführt, benötigen auch Kinder unter zwölf Jahren für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums lediglich einen Personalausweis, bei Reisen in andere Staaten ist dagegen für sie zumeist ein Reisepass erforderlich. Die meisten europäischen Staaten außerhalb der EU akzeptieren bei Kindern aber ebenfalls Personalausweise; zu den Ausnahmen zählt unter anderem Großbritannien.
Während die Gebühr für den nun abgeschafften Kinderreisepass bei lediglich 13 Euro lag, schlägt der reguläre elektronische Reisepass mit 37,50 Euro zu Buche; für die Ausstellung eines Personalausweises sind 22,80 Euro zu zahlen. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses betrug lediglich ein Jahr, konnte aber jeweils für eine Gebühr von 6 Euro um ein weiteres Jahr verlängert werden. Demgegenüber ist der elektronische Personalausweis oder Reisepass für Kinder maximal sechs Jahre gültig. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich das Aussehen des Kindes während dieser Zeit nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren ist.
Im vergangenen Jahr verlängerte Kinderreisepässe können bis zu ihrem Ablaufdatum weiter genutzt werden. Allerdings gilt dies nicht für alle europäischen Länder, sodass die Eltern sich unbedingt rechtzeitig vor Antritt einer Reise über die Bestimmungen im jeweiligen Land informieren sollten. Klar von Vorteil ist der elektronische Reisepass bei Reisen in die USA, da Personen, die nicht über einen Reisepass mit einem elektronischen Speicherchip verfügen, dort generell ein Visum benötigen. Kinder mit einem regulären Reisepass können dagegen wie Erwachsene auch via ESTA registriert werden und visumfrei einreisen.