Leben in den USA (Foto: © Kurhan)
Als »Legal Permanent Resident« dürfen Sie für unbeschränkte Zeit in den USA leben und arbeiten. Sie müssen nun aber darauf achten, nicht zu viel Zeit außerhalb der USA zu verbringen. Das Gesetz gibt Ihnen zwei Fristen: Halten Sie sich länger als 180 zusammenhängende Tage außerhalb der USA auf, kann der Grenzbeamte bei der Wiedereinreise die Vermutung äußern, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in den USA aufgegeben haben. Sie sind nun in der Beweispflicht darzulegen, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in den USA nicht aufgegeben haben. Bleiben Sie den USA 365 Tage fern und möchten dann wieder einreisen, ist Ihre Greencard kein legitimes Einreisedokument mehr. Das heißt, die Einreise kann Ihnen verweigert und Ihre Greencard eingezogen werden. Sollten Sie einmal länger als 180 Tage außerhalb der USA bleiben müssen, sollten Sie VOR der Ausreise ein »re-entry-permit« beantragen, welche Ihnen die Erlaubnis gibt, bis zu zwei Jahre im Ausland zu bleiben.
Geburt eines Kindes
Sollten Sie sich als Greencard-Halter außerhalb der USA aufhalten, wenn Ihr Kind zur Welt kommt, hat dieses automatisch ebenfalls das Recht auf eine Greencard, wenn Sie mit dem Kind einreisen, solange es unter zwei Jahre alt ist und Sie bei der Einreise darauf hinweisen, dass das Kind als Greencard-Halter einreist. Reist das Kind nur als Tourist ein und Sie versäumen es, den Grenzbeamten zu informieren, verpassen Sie Ihre Chance auf die automatische Ausstellung der Greencard.
US-Staatsangehörigkeit
Nachdem Sie Ihre Greencard entweder für drei Jahre (bei Erlangung durch Heirat) oder fünf Jahre (auf anderem Wege als durch Heirat) haben, können Sie die US-Staatsangehörigkeit beantragen. Um diese zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen, bei dem Sie aufzeigen, dass Sie a.) sich mindestens 1 1/2 oder 2 1/2 Jahre tatsächlich in den USA aufgehalten haben, b.) keine längeren Aufenthalte außerhalb der USA von über 180 Tage hatten und c.) eine gesetzestreue Person sind. Im Rahmen dieses Antrages müssen Sie einen Sprach- und Geschichtstest bestehen, bevor Sie als US-Staatsangehöriger eingeschworen werden. Wichtig für deutsche und österreichische Staatsangehörige: Mit der Annahme der US-Staatsangehörigkeit verlieren Sie automatisch Ihre deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit, wenn Sie nicht vorher einen Beibehaltungsantrag gestellt haben.
»Familienzusammenführung«
Als »legal permanent resident« können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung für Ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder stellen. Zu beachten ist, dass es erhebliche Wartezeiten für Ihre Familienangehörigen gibt, bevor diese ebenfalls eine Greencard erhalten. Bei Ehepartnern und Kindern unter 21 Jahren liegt diese Zeit zurzeit bei fast drei Jahren, bei Kindern über 21 Jahren bei acht Jahren. Ihre Familie muss sich also entweder mit einem Visum in den USA aufhalten oder außerhalb der USA auf Ihre Greencard warten.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sabine Weyergraf ist zugelassene Rechtsanwältin in New York und praktiziert in ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei Weyergraf & Martin Immigration in Sarasota, Florida. Telefon (941) 706-4102, E-Mail: sabine@weyergrafimmigration.com