Staatsangehörigkeitsrecht: Adieu, Beibehaltungsantrag!

Am 19. Januar hat der Deutsche Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verabschiedet und es dem Bundesrat zugeleitet. Es ist nicht zustimmungsbedürftig und wird voraussichtlich drei Monate nach der Verkündung, also im April 2024, in Kraft treten.

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