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Die Gebühren für die Dienstleistungen der US-Einwanderungsbehörde USCIS erhöhen sich am dem 1. April teils deutlich. (Foto © danielfela/Shutterstock.com)
Als Grund für die Gebührenänderung wird angegeben, dass die United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) seit fast acht Jahren keine Gebührenerhöhung vorgenommen haben und sich die Behörde, deren Haushalt zu fast 96 Prozent über die Gebühren finanziert wird, auf ein weiter steigendes Antragsvolumen einstellen muss. Es ist zu hoffen, dass in der Folge die Zahl der Mitarbeiter vergrößert wird, damit sich die Bearbeitungszeiten nicht weiter verlängern.
Die neuen Gebührensätze kommen bei allen Anträgen zur Anwendung, die ab dem 1. April 2024 bei den USCIS eingehen. Nur in einigen wenigen Fällen reduzieren sich die Gebühren. Dazu zählen die Greencard-Verlängerung, für die statt 540 nun 465 Dollar anfallen, und die Erfassung der biometrischen Daten, für die statt 85 nur noch 30 Dollar berechnet wird. Grundsätzlich wird es außerdem einen Gebührennachlass von 50 Dollar für alle Anträge geben, die online gestellt werden.
Des Weiteren gibt es künftig unterschiedliche Gebührensätze für verschiedene Kategorien von Arbeitgebern: Kleinunternehmen mit weniger als 25 Vollzeit-Angestellten oder gemeinnützige Organisation zahlen eine geringere Antragsgebühr als größere Unternehmen. Während letztere für einen H-1B-Angestellten (Formular I-129) eine Gebühr von 1080 Dollar entrichten müssen, fallen für Kleinunternehmen oder gemeinnützige Organisationen lediglich 580 Dollar an. Ähnliches gilt für das L-1-Visum für die unternehmensinterne Versetzung: Hier liegt die neue Gebühr je nach Größe des Unternehmens zwischen 695 und 1385 Dollar. Bei Beantragung von Arbeitsvisa für Fachkräfte mit besonderen Begabungen ist künftig eine Gebühr zwischen 530 und 1055 Dollar fällig.
Einwanderungsanträge für Arbeitnehmer (Formular I-140) verteuern sich von 700 auf 715 Dollar. Die Gebühr für eine Verlängerung des E-2-Visums für Investoren (Formular I-129) steigt von 460 auf 510 Dollar für Kleinunternehmen und auf 1015 Dollar für größere Firmen.. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber eine neue, zusätzliche Asyl-Bearbeitungsgebühr entrichten, die zwischen 300 Dollar (Kleinunternehmen) und 600 Dollar (größere Unternehmen) liegt. Gemeinnützige Organisationen sind davon ausgenommen.
Besonders stark erhöhen sich die Gebühren für Anträge auf EB-5-Investorenvisa (Formular I-526/I-536E): Hier sind künftig statt 3675 Dollar 11160 Dollar zu entrichten. Die Gebühren für Anträge auf eine Verlängerung von B-1- und B-2-Visa für Geschäftsreisende beziehungsweise Touristen erhören sich um 100 Dollar auf 470 Dollar.
Auch die Gebühren für US-Einwanderungsanträge von Familienmitgliedern erhöhen sich deutlich. So kann etwa die Gebühr für die Beantragung einer Greencard für den Ehepartner eines US-Staatsangehörigen von derzeit 1760 Dollar auf bis zu 3005 Dollar steigen. Der Grund dafür liegt darin, dass bisher ein Pauschalbetrag für die Arbeitserlaubnis und die Reisedokumente zu zahlen war. Künftig werden für beide Bereiche separate Gebühren erhoben. Die Gebühr für die Beantragung einer Greencard über die US-Botschaft steigt von 220 Dollar auf auf 235 Dollar. Für die Beantragung der US-Staatsangehörigkeit erhöht sich die Gebühr von 725 auf 760 Dollar.
Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der neuen Gebühren in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Status des Antragstellers, der Erhebung biometrischer Daten oder davon, ob der Antrag online oder postalisch eingereicht wird, ist es wichtiger denn je, vor dem Stellen eines Antrags die dafür zu entrichtende Gebühr auf der Website der USCIS zu überprüfen.
Hier finden Sie eine zusätzliche tabellarische Gebührenübersicht.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.
Sabine Weyergraf ist als Rechtsanwältin in New York zugelassen und praktiziert in ihrer eigenen Kanzlei Weyergraf Immigration in Sarasota. Telefon (941) 706-4102, E-Mail sabine@weyergrafimmigration.com.