Mit einem Visum nach Amerika (Foto: © Jesse Kunerth)
Die US-Regierung will durch den Einsatz neuer Technologien die Effizienz und Genauigkeit des Visumprozesses verbessern. So ersetzt das Online-Formular »DS-160« in Zukunft die Formulare »DS-156«, »DS-157« und »DS-158« – und das laut amerikanischem Außenministerium, um die Umweltbelastung zu verringern.
Seit einiger Zeit müssen alle Personen, die beispielsweise in Deutschland, der Schweiz oder Österreich ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen, das Antragsformular »DS-160« online ausfüllen und einreichen. Das Formular ist auf den Websites aller US-Konsulate in obigen Ländern verfügbar oder auf www.travel.state.gov abrufbar. Weltweit werden die US-Botschaften und -Konsulate sukzessive auf das DS-160-Formular umstellen.
Das Formular muss ausgefüllt werden, bevor der Antragsteller einen Termin für ein Interview mit einem Konsularbeamten vereinbart. Das gilt nicht für Personen, die mit dem Visa-Waiver-Programm einreisen, also von der Visumpflicht befreit sind. Diese müssen nur die sogenannte Electronic System for Travel Authorization (kurz: ESTA) beantragen.
Nachdem der Antragsteller das neue Formular »DS-160« ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, erfolgt die Antragseinreichung auf elektronischem Wege. Der Antragsteller erhält eine einseitige Bestätigung, die ausgedruckt werden muss. Antragsteller müssen diese, den Zahlungsbeleg für die Visumgebühr, den Reisepass, ein Foto sowie alle weiteren eventuell benötigten Dokumente wie zum Beispiel die Formulare »DS-2019« (J-Visum) oder »I-20« (F-Studentenvisum) zum Interviewtermin mitbringen.
Sämtliche Fragen auf dem »DS-160« müssen vollständig und wahrheitsgemäß auf Englisch beantwortet werden; andernfalls kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen. Da das Antragsformular nicht online gespeichert werden kann, sollte es der Antragsteller während der Bearbeitung auf seinem Computer regelmäßig abspeichern. Die Dateneingabe wird nämlich automatisch unterbrochen, falls etwa 15 Minuten lang keine Aktivität stattfindet oder – erfahrungsgemäß während jeder Einführungsphase – der Computer kurzfristig streikt. Dieses automatische Time-out führt zum Verlust aller bereits eingegebenen Daten und in einigen Fällen – wegen eventueller Rückfragen des Konsulats – auch der Geduld des Antragstellers.
Es empfiehlt sich, neben der Bestätigungsseite das gesamte Dokument abzuspeichern und auch dieses zum Interviewtermin mitzubringen. Die Terminvereinbarung erfolgt nicht automatisch durch die elektronische Antragseinreichung, sondern nach wie vor entweder online oder durch den Visainformationsdienst.
Mittels Online-Formular werden detaillierte Angaben über den persönlichen und beruflichen Hintergrund des Antragstellers erfragt. In dem Zusammenhang kann es, abhängig vom konkreten Sachverhalt, notwendig sein, weitere Erklärungen abzugeben. Im schlimmsten Fall kann dem Antragsteller das Visum verweigert werden. Daher ist es ratsam, bei etwaigen Zweifeln vor Antragseinreichung qualifizierten Rechtsbeistand einzuholen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Ellen von Geyso ist in Deutschland und Florida zugelassene Rechtsanwältin. Sie ist Inhaberin der Anwaltskanzlei Ellen von Geyso, P. A. in Key Biscayne (Miami). Telefon (305) 365-0325, Email info@vongeyso.com