Was passiert mit einer »bedingten Greencard«, wenn die Ehe innerhalb der ersten zwei Jahre scheitert?(Foto: © Diego Cervo dreamstime)
Die Eheschließung mit einem Amerikaner ist für viele Einwanderer immer noch das »Tor zur Neuen Welt«. Zunächst erfolgt der »American Dream« aber gewissermaßen auf Probe: In den ersten zwei Jahren nach der Eheschließung erhält der ausländische Ehepartner zunächst eine bedingte Greencard (»Conditional Green Card«). Selbstverständlich berechtigt diese ihren Halter, unbeschränkt zu reisen und in den USA zu arbeiten. Unter bestimmten Umständen kann die Greencard jedoch wieder entzogen werden – wenn etwa die Behörden feststellen, dass die Ehe zum Zwecke des Immigrationsbetrugs und/oder gegen Zahlung einer Gebühr geschlossen worden ist.
Bei einer in gutem Glauben geschlossenen Ehe müssen beide Ehepartner 90 Tage vor Ablauf von zwei Jahren nach Gewährung der Greencard einen gemeinsamen Antrag auf Wegfall der Befristung und Erteilung einer unbegrenzten Greencard stellen (Antrag I-751, »Petition to Remove Conditions on Residence«). Wird dieser Antrag nicht gestellt, so ist der Greencard-Status des ausländischen Ehepartners automatisch beendet und er kann des Landes verwiesen werden. So weit muss es allerdings nicht kommen, wenn der ausländische Antragsteller gute Gründe und außergewöhnliche Umstände nachweisen kann: den Tod des Ehepartners etwa. Oder weil die Ehe zwischenzeitlich annulliert oder geschieden wurde oder der Noch-Ehepartner nicht zur Kooperation bereit ist. In diesen Fällen muss der ausländische Antragsteller die Verlängerung und Genehmigung der unbefristeten Greencard allein beantragen.
Ebenfalls als Grund gilt, wenn der ausländische Ehepartner nachweisen kann, dass er/sie und/oder seine/ihre Kinder Opfer von Gewalttaten/Grausamkeiten des amerikanischen Ehepartners während der Ehe geworden sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, die Ehepartner sich aber vor Ablauf von zwei Jahren getrennt haben oder die Ehe innerhalb dieser Frist bereits annulliert oder geschieden wurde, so gilt grundsätzlich, dass die »Conditional Green Card« entzogen werden kann. Um den automatischen Verlust und die Deportation zu vermeiden, muss der Halter beweisen, dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Dabei muss der ausländische (ehemalige) Ehepartner zum Beispiel nachweisen, dass
• die Ehe in gutem Glauben geschlossen, aber innerhalb der Zweijahresfrist aufgelöst wurde und den ausländischen Antragsteller kein Verschulden traf;
• der Antrag auf Wegfall der Befristung nicht rechtzeitg gestellt wurde;
• die Deportation eine extreme Härte für den ausländischen Antragsteller, dessen Kinder oder neuen Ehepartner bedeuten würde.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch die Vorlage umfangreicher Dokumente glaubhaft zu machen. Auch der Tod des Ehepartners ist durch eine Todesurkunde nachzuweisen. Gewalt in der Ehe kann durch eidesstattliche Erklärungen von Zeugen, Polizeiberichte, Berichte von Ärzten über Verletzungen oder von Psychologen über die Folgen seelischer Grausamkeit dokumentiert werden. Werden die oben dargestellten Anträge auf Wegfall der an die Greencard geknüpften Bedingungen von den Immigrationsbehörden genehmigt, so erhält der Antragsteller eine unbeschränkte Greencard mit der Post zugestellt – und einem Verbleib im Paradies steht fortan nichts im Wege.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers.
Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York.
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