Mit dem Erwerb der Greencard erlangt man jede Menge Rechte, aber auch Pflichten.(Foto: © Brandon Jennings)
Unabhängig davon, ob Sie die Greencard in der »Diversity Visa Lottery« gewonnen, aufgrund Ihres Investments (EB5-Visum) erhalten, durch die Heirat mit einem/einer Amerikaner(in) oder durch Antragstellung eines nahen Verwandten oder Arbeitgebers bekommen haben: Ihre Rechte und Pflichten sind stets die gleichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht lediglich im Status eines »bedingten« und »unbefristeten« Greencard-Halters: Haben Sie die Greencard zunächst nur bedingt als sogenannter »Conditional Resident« für zwei Jahre erhalten, so müssen Sie vor Ablauf von zwei Jahren einen Antrag auf Aufhebung der Bedingung und Gewährung einer unbefristeten Greencard stellen, anderenfalls kann Ihr Status erlöschen.
Die unbefristete Greencard wird zunächst für eine Dauer von zehn Jahren ausgestellt. Sie müssen eine neue Greencard beantragen, wenn sich maßgebliche persönliche Rahmenbedingungen verändert haben oder das Dokument verloren, gestohlen oder beschädigt worden ist. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von zehn Jahren müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Als »Resident Alien« müssen Sie die Greencard jederzeit bei sich führen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die Immigrationsbehörden innerhalb von zehn Tagen über etwaige Wohnsitz-änderungen zu informieren.
Als Halter einer Greencard haben Sie nahezu alle Rechte, die auch ein US-Staatsbürger hat – etwa das Recht, auf Dauer in den USA zu leben und zu arbeiten und unter den Schutz der US-Gesetze zu fallen. Dies gilt, solange Sie nicht gegen Gesetze verstoßen, die eine Aberkennung der Greencard und eine Ausweisung zur Folge haben könnten. Als »Resident Alien« sind Sie den US-Gesetzen unterworfen und verpflichtet, die demokratische Grundordnung der USA zu unterstützen und Ihr weltweites Einkommen den US-Steuerbehörden zu melden.
Sie können als Greencard-Halter unbeschränkt reisen und benötigen zur Einreise in die USA lediglich Ihren gültigen Heimat-Reisepass und die Greencard. Sie müssen Ihren »Legal-Permanent-Resident«-Status (LPR) und Ihren Wohnsitz in den USA allerdings »aktiv aufrechterhalten«, wie es in der Gesetzgebung heißt. Längerfristige Abwesenheiten oder das Versäumnis, eine Steuererklärung in den USA einzureichen, können als Aufgabe der Greencard angesehen werden. Bei Abwesenheit von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren sollte der Greencard-Halter einen Antrag auf Wiedereinreise-genehmigung stellen bzw. bei Abwesenheit von mehr als zwei Jahren wird ein Rückkehrer-Visum (Returning Resident Visa) erforderlich.
Nach Ablauf von drei bzw. fünf Jahren – je nach Erwerbsstand – haben Sie als Greencard-Halter das Recht, den Antrag auf Naturalisierung, das heißt Gewährung der US-Staatsbürgerschaft, zu stellen. Sie müssen dafür mindestens 18 Jahre alt und eine Person mit »guter Moral und Charakter sein, die Englisch lesen, schreiben und sprechen kann und die ein Basiswissen über die Geschichte und das Regierungssystem der USA hat«, wie es in den Statuten heißt. Unbedingt beachten: Da die deutsche Staatsbürgerschaft eine ausschließliche ist, verliert ein Deutscher seine Staatsbürgerschaft, wenn er auf Antrag eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, bevor sein Antrag auf Beibehaltung seiner deutschen Staatsbürgerschaft gewährt worden ist.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers.
Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York.
Telefon (239) 791-4400
E-Mail: info@burkardlawfirm.com