
CDC-Gebäude, Atlanta
Das Gebäude der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) in Atlanta (Foto © Rob Hainer/Shutterstock.com)
Die neue Richtlinie der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) tritt am 1. Oktober in Kraft. Wer sich um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten ("lawful permanent residency") bewirbt, muss ab diesem Datum entsprechend dem Immigration and Nationality Act (INA) den Nachweis erbringen, dass er oder sie neben verschiedenen anderen Krankheiten auch gegen Covid-19 geimpft ist. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Staatsbürger anderer Länder, die sich außerhalb der USA um ein Einwanderungsvisum bewerben, wie für im Land weilende Ausländer, die einen Status als "permanent resident" erlangen möchten.
Die persönliche Versicherung des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin, geimpft zu sein, ist dabei nicht ausreichend. Vielmehr muss durch ein offizielles Dokument belegt werden, dass eine vollständige Impfung mit einem der in den USA zugelassenen Impfstoffe oder einem Vakzin erfolgt ist, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Notimpfstoff gelistet wird. Auch der Nachweis, dass man von einer Covid-19-Infektion genesen oder gegen das Virus immun ist, befreit die Antragsteller nicht von der Verpflichtung zum Impfnachweis. Als anerkannte Nachweise gelten eine offizielle Impfbestätigung, ein medizinisches Formular mit handschriftlichen die Impfung betreffenden Einträgen oder die persönliche Bestätigung seitens eines Mediziners.
Der Arzt, der im Auftrag der CDC die medizinische Untersuchung der Personen vornimmt, die sich um eine Greencard bewerben, muss gegenüber der Behörde versichern, dass diese gemäß den vorliegenden Dokumenten vollständig gegen Corona geimpft sind. Falls ein Antragsteller nicht vollständig geimpft ist und Impfstoff zur Verfügung steht, kann der für die Untersuchung zuständige Arzt oder ein anderer befugter Mediziner bei ihm oder ihr auch eine zweite Impfung durchführen. Der Bearbeitungsprozess des Antrags kann gegebenenfalls unterbrochen werden, bis eine vollständige Impfung erfolgt ist.
Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis einer Impfung sind möglich, wenn Antragsteller zu jung sind, um ein Vakzin verabreicht zu bekommen, oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch wer keinen Zugang zu in den USA zugelassenen Impfstoffen hat oder aus religiösen oder moralischen Überzeugungen eine Impfung ablehnt, kann von der Pflicht entbunden werden; im letztgenannten Fall werden die von dem Antragsteller vorgebrachten Gründe individuell überprüft, und es obliegt der US-Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) zu entscheiden, ob eine Ausnahme vorgenommen wird.