Bei der Beantragung von US-Nichteinwanderungsvisa sind neuerdings zusätzliche Angaben zu machen. (Foto © Anatolii Mazhora/Shutterstock.com)
Wie das US-Einwanderungsberatungsportal The American Dream berichtet, enthält das bereits bisher sehr umfangreiche Formular DS-160, das zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums für die USA auszufüllen ist, seit dem 14. Oktober einige neue Unterpunkte. Antragsteller müssen ihre Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zurückliegenden fünf Jahre auflisten und Angaben zu Accounts und gegebenenfalls Benutzernamen bei Social-Media-Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram machen. Über die im Formular angegebenen Plattformen hinaus können sie auf freiwilliger Basis auch Accounts bei weiteren Diensten angeben. Passwörter werden dabei nicht abgefragt. Darüber hinaus wird nach erfolgten Abschiebungen oder Ausweisungen aus anderen Ländern sowie nach terroristischen Aktivitäten von Familienangehörigen gefragt. Im ESTA-Formular, das für die visumfreie Einreise auszufüllen ist, werden diese Daten bereits seit längerer Zeit abgefragt. Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Arbeitsvisa der Kategorien E-1 ("Treaty Trader") oder E-2 ("Treaty Investor") beantragen, sind nun aufgefordert, genaue Angaben zum ursprünglichen Hauptantragsteller zu machen, und müssen daher auf Daten aus mindestens fünf Jahre alten Antragsakten zurückgreifen.
Bereits in der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Visumsanträge abgelehnt wurden oder Reisenden die Einreise in die USA verweigert wurde, weil die US-Einwanderungsbehörde auf Postings auf Social-Media-Plattformen gestoßen war, deren Inhalt sich nach ihrer Auffassung nicht mit dem im Antrag angegebenen Aufenthaltsgrund deckte beziehungsweise darauf schließen ließ, dass der oder die Reisende in den USA illegal arbeiten wollte. Infolge der Verpflichtung zur Offenlegung von Social-Media-Accounts könnte die Zahl derartiger Fälle in Zukunft zunehmen. Nach Einschätzung von The American Dream ist es zudem nicht auszuschließen, dass es künftig infolge der Überprüfung der zusätzlichen Angaben zu längeren Wartezeiten bei der Visumsbeantragung kommen wird, auch wenn dies bisher noch nicht der Fall sei.