Eb-1-Greencard: Einwanderungsoption für Manager und Führungskräfte (Foto: © Sean Gladwell)
Die meisten Greencards in der Kategorie EB-1 werden für Führungskräfte von großen multinationalen Unternehmen ausgestellt, die in die USA versetzt werden, um eine leitende Position in einer Filiale der Firma zu übernehmen.
Aber auch Inhaber eines L-1-Firmen-Transfer-Visums, gegebenenfalls auch Inhaber eines E-2-Investor-Visums, die in den USA Zweigstellen ihrer eigenen ausländischen Firma leiten, können sich für die EB-1-Greencard qualifizieren. Ihre Unternehmen im Heimatland und in den USA müssen gewinnbringend sein und Personal beschäftigen, und der Manager muss mindestens acht bis zwölf qualifizierte Angestellte in mehreren Abteilungen in der US-Filiale leiten.
Normalerweise beantragt ein ausländischer Unternehmensbesitzer zunächst das L-1-Visum, um eine Zweigstelle seiner Firma in den USA aufzubauen. Es ist nicht erforderlich, dass beide Firmen im gleichen Bereich aktiv sind. Das L-1-Visum wird für Manager von neuen US-Firmen zunächst für ein Jahr ausgestellt. Um sich für die Verlängerung zu qualifizieren, muss der Manager während dieses Jahres die amerikanische Zweigstelle wesentlich aufgebaut haben. Das heißt: Die Firma muss zur Zeit des Antrags auf die Visumverlängerung aktiv sein und mindestens fünf bis sechs vollzeitige Angestellte auf verschiedenen Verantwortungsebenen beschäftigen.
Ein Jahr ist eine relativ kurze Zeit, um eine Firma in Amerika aufzubauen. Der L-1-Manager hat zwei Optionen, sein Ziel in dieser Zeit zu verwirklichen. Entweder er kauft eine aktive Firma in den USA, die Personal beschäftigt, und erweitert diese Firma. Oder er baut eine US-Zweigstelle auf, indem er schon zwei bis drei qualifizierte US-Angestellte einstellt, die den Betrieb starten, während er den Antrag auf das L-1-Visum bei der Einwanderungsbehörde einreicht. Mit dem B-1-Visum für Geschäftsreisende kann der ausländische Manager die US-Firma gründen, Verträge in den USA aushandeln und Personal einstellen, jedoch darf er in der US-Filiale ohne Arbeitsvisum nicht arbeiten, und er darf kein Gehalt erhalten.
Wenn sich die ausländische Firma und die US-Filiale qualifizieren und die Einwanderungsbehörde nach einem Jahr eine Verlängerung des L-1-Manager-Visums für drei Jahre gewährt, kann der Manager die US-Filiale im Hinblick auf die Qualifizierung für die EB-1-Greencard entsprechend erweitern. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass ein Betrieb mit mehreren Abteilungen und zehn bis zwölf ausgebildeten Fachkräften den ausländischen Manager eher für die Greencard qualifiziert als eine Firma mit 15 relativ ungeschulten Arbeitern. Der Grund hierfür ist, dass die Einwanderungsbehörde generell akzeptiert, dass die Leitung des Betriebes durch den ausländischen Manager erforderlich ist, wenn die Firma eine spezialisierte Aktivität ausführt.
Ausländische Geschäftsleute, die nicht vorhaben, eine Firma mit mehr als zehn Fachkräften in den USA aufzubauen, sollten das L-1-Visum nur dann beantragen, wenn sie bereit sind, nach maximal sieben Jahren die Leitung ihrer US-Filiale an einen amerikanischen Manager zu übertragen.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:
Anthony Olson ist Anwalt bei Anthony Olson, P. A. Immigration Law Firm in Sarasota. Telefon (941) 362-7100, E-Mail: tony@immigrationvisausa.com