Banking in den USA (Foto: © nakamasa)
Antwort: Das amerikanische Bankensystem kennt keine Einlagensicherungsfonds. Das heißt: Die Anlage ist so sicher wie das Geldinstitut. Um jedoch den Anleger für den Fall zu schützen, dass das Institut zahlungsunfähig wird, hat die Regierung eine staatliche Agentur gegründet, die bis zu bestimmten Beträgen eine Zahlungsgarantie übernimmt: Federal Deposit Insurance Corporation, kurz: FDIC. Sie sollten bei einer Anlage also nur ein Institut auswählen, das der FDIC angeschlossen ist.
Dem sogenannten Non-Resident Alien, also dem in den USA nur beschränkt steuerpflichtigen Ausländer, wird die US-Quellensteuer von derzeit 30 Prozent erlassen, wenn im Rahmen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber der Bank die entsprechende Erklärung abgegeben wird. Jedes depotführende Kreditinstitut ist per Gesetz verpflichtet, bei einer Kapitalanlage das Steuerformular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) ausgefüllt und unterschrieben vom Anleger zu verlangen. Weigert sich der Anleger – aus welchen Gründen auch immer –, dieses Formular zu unterschreiben, sind die Kapitalerträge automatisch mit einer 30-prozentigen Steuer belastet. Diese Steuer wird von dem jeweiligen Institut einbehalten und an die amerikanische Finanzbehörde (IRS) abgeführt.
Da die Kapitalerträge bei Abgabe der Erklärung brutto für netto ausgezahlt werden, wird sehr häufig seitens der Sachbearbeiter nicht darauf hingewiesen, dass diese Erträge im Heimatland als Kapitaleinkünfte angegeben werden müssen. Die jeweiligen Sachbearbeiter sind keine Steuerfachleute. Die amerikanische Steuerbehörde meldet automatisch alle Kapitaleinkünfte in die entsprechenden Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In häufigen Fällen sind Anleger sehr überrascht, Post oder Besuch von der Steuerbehörde ihres Heimatlands zu bekommen. Es lohnt sich erfahrungsgemäß also nicht, die Erklärung der Einkünfte im Heimatland zu unterlassen.
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Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com