Wie wirkt sich der Übertragung einer deutschen Immobilie auf einen in Amerika lebenden Deutschen steuerlich aus? (Foto: © Oliver Hoffmann)
Antwort: Dies ist ausschließlich eine deutsche Angelegenheit. Ihre Eltern können Ihnen diese Immobilie steuerfrei übertragen, da eine Schenkung bis 400.000 Euro keine Zahllast auslöst. Dieser Freibetrag wird nur einmal alle zehn Jahre gewährt. Angesichts mir bekannter Fälle sind einige Überlegungen zu beachten.
Beispiel: Aus irgendeinem Grund beschließen die Eltern, in ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen, wollen etwas Gutes tun und beantragen die Löschung des Wohnrechts. Steuerrechtlich zählt die Löschung des Wohnrechts als erneute Schenkung der Eltern. Sofern der Freibetrag bereits aufgebraucht ist, fällt wiederum Schenkungsteuer an. Der einfachste Weg ist, keine Löschung des Wohnrechts vorzunehmen.
Der Auszug der Eltern setzt nicht eine Löschung voraus, sodass es nicht zu einer Nachbesteuerung kommt. Falls die Eltern versterben, wird keine erneute Besteuerung ausgelöst. Der einzige Nachteil besteht darin, dass eventuell bei einem Verkauf das eingetragene Wohnrecht im Grundbuch hinderlich ist. Auf alle Fälle sollten Sie, wenn dieser Umstand eintritt, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens ausführlich beraten lassen.
Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com
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