Ausländisches Vermögen muss mit dem Formular »TD F 90-22.1« gemeldet werden. (Foto: © Denis Vrublevski)
Antwort: Alle Personen mit ausländischem Vermögen, die den Status »Citizen« oder »Resident« haben, sowie alle ausländische Unternehmen, die eine US-Betriebsstätte unterhalten, sind meldepflichtig und müssen das Formular TD F 90-22.1 ausfüllen. Unter diese Meldepflicht fallen auch US-Tochtergesellschaften und US-Betriebsstätten deutscher Unternehmen mit ihren Bankkonten.
Das meldepflichtige ausländische Bankvermögen bezieht sich auf Girokonten, Spareinlagen, Wertpapiere etc.
Kontoinhaber, deren ausländisches Bankvermögen insgesamt mehr als 10.000 Dollar beträgt, müssen jährlich mit dem Formular TD F 90-22.1 (»Report of Foreign Bank and Financial Accounts«/FBAR ) zum 30. Juni des Folgejahres eine Meldung abgeben. Sollte dies versäumt werden, muss mit erheblichen Strafen gerechnet werden. Die notwendigen Angaben sind detailliert auf dem Meldeformular aufgelistet. Mit dieser Erklärung will der IRS sicherstellen, dass im Ausland keine sogenannten schwarzen Konten geführt werden.
Das Meldeformular des IRS einschließlich Anleitung kann in englischer Sprache im Internet unter www.irs.gov/pub/irs-pdf/f90221.pdf abgerufen werden. Wichtig: Diese Meldepflicht ist unabhängig von den zu erklärenden Einkünften in der US- Steuererklärung 1040.
Es ist ratsam, sich mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, damit Fehlerquellen ausgeschlossen werden können.
Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, LLC in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com
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