Start in die Unternehmerwelt (Foto: © Pressmaster )
Antwort: Zuerst muss geprüft werden, welche Tätigkeit mit dieser Firma vorgesehen ist. Auf alle Fälle sollte unbedingt vor jeder Entscheidung ein fachlicher Rat bei einem Steuerberater eingeholt werden. Bestehen keine Unklarheiten mehr, ist die Firmengründung selbst eine relativ einfache Angelegenheit. Im Prinzip kommen eine der drei meistverbreiteten Gesellschaftsformen infrage:
1. Die wohl verbreitetste Gesellschaftsform ist die Corporation. Rechtlich gesehen kann sie in ihrer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit der deutschen Aktiengesellschaft verglichen werden. Auch können die Aktionäre im Handelsregister anonym bleiben. Die Schattenseite besteht in der Doppelbesteuerung: Zum einen muss die Gesellschaft die sogenannte Körperschaftsteuer entrichten, zum anderen unterliegt der Aktionär bei der Dividendenentnahme der privaten Steuer. Die Doppelbesteuerung kann für den Fall, dass der Aktionär Angestellter der Gesellschaft ist, minimiert werden. Die Abgabe einer US-Steuererklärung ist unerlässlich.
2. Unter bestimmten Auflagen und Voraussetzungen kann eine S-Corporation gegründet werden. Die S-Corporation wird als Personengesellschaft besteuert und unterliegt deshalb nicht der Körperschaftsteuer. Da der Staat Florida keine persönliche Einkommenssteuer erhebt, fällt auf den Gewinn nur die Bundessteuer an. Auch hier muss eine US-Steuererklärung erstellt werden.
3. Die LLC-Limited Liability Company ist, was die Haftung und Haftungsbeschränkung betrifft, einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Im Gegensatz zur S-Corporation kann jede Person, also auch »Non Resident Aliens«, Partner werden und ist von der persönlichen Haftung befreit. Wie bei der Personengesellschaft werden für die Entrichtung der Bundessteuer nur die einzelnen Partner besteuert. Bei der Gründung kann die Besteuerung als Kapitalgesellschaft oder in bestimmten Fällen als Einzelunternehmen gewählt werden.
Über den Autor:
Friedrich W. Schmidt ist Steuerberater bei Allure Accounting, Inc. in Bonita Springs. Telefon (239) 992-3355, E-Mail: FSchmidt@allureaccounting.com
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