Die Teilnahme an der Greencard-Lotterie ist für viele Amerika-Fans eine gute Möglichkeit, mit ein wenig Glück den Weg in das geliebte Land anzutreten. Gewinner bei der Lotterie zu sein heißt aber noch nicht, dass man die Greencard schon sicher hat. Gewonnen ist damit nur die Möglichkeit, den Antrag auf die Greencard zu stellen.
Glückwunsch aber an all jene Gewinner, die bereit sind, ihre Sachen zu packen, in Container zu verladen, und der alten Heimat den Rücken zu kehren, um in der Neuen Welt einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Für alle, die noch Wurzeln in der alten Heimat behalten – und wir sprechen hier hauptsächlich von finanziellen Wurzeln –, bringt die Greencard unter Umständen aber Konsequenzen mit sich, die unbedingt vor der tatsächlichen Antragstellung erörtert und evaluiert werden sollten.
Grundsätzlich ist nämlich ein Greencard-Inhaber mit seinem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig. Sicher: Es gibt zwischen vielen Ländern und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen, aber das heißt noch lange nicht, dass die Greencard steuerlich nicht trotzdem negative Folgen haben kann. Da gibt es zum Beispiel die relativ neue »Net Investment Income Tax«, die im Doppelbesteuerungsabkommen nicht berücksichtigt ist und daher den Greencard-Inhaber voll trifft. Auch die neuen Obama-Care-Krankenversicherungsgesetze können zu einer Steuerforderung führen.
Weiterhin unterliegt ein Greencard-Inhaber auch allen Meldepflichten, die auf einen Amerikaner zutreffen. So müssen zum Beispiel alle außerhalb der USA unterhaltenen Bankkonten, Investmentkonten, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen etc. an die US-Regierung gemeldet werden (mit Kontonummer, Name und Adresse der Bank und Geldbestand). Außerdem müssen Anteile an außerhalb der USA gelegenen Aktiengesellschaften, GmbHs, GbRs, Gewerbebetrieben sowie gegebenenfalls selbstständige Tätigkeiten gemeldet werden. Dazu gehört in vielen Fällen die Offenlegung der kompletten Bilanz und der Bankkonten der Gesellschaften.
Ein weiterer Punkt sollte beachtet werden: Was ist, wenn man irgendwann die Entscheidung trifft, auf die Greencard wieder zu verzichten? In den USA gibt es ein Wegzugssteuergesetz, das in gewissen Situationen zu einer erheblichen Steuerzahlung bei der Rückgabe der unbeschränkten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis führen kann.
Die Greencard zu gewinnen bringt einen in eine sehr komplexe Steuersituation – zum Beispiel auch aus erbschaftsteuerlicher Sicht. Es ist daher unbedingt angebracht, eine solche Entscheidung vorher ausführlich mit dem Steuerberater seines Vertrauens zu besprechen.
Über die Autorin
Marena Loeffler ist CPA und Inhaberin von Allure International Tax Consulting in Bonita Springs, Telefon (239) 992-3355, E-Mail: mloeffler@alluretax.com