Unternehmenskauf in den USA (Foto: © Minerva Studio)
1. Geschäftskaufvertrag: Erfahrungsgemäß bevorzugen Käufer den Kauf des eigentlichen Unternehmens statt lediglich Aktien. Der Grund: Schutz des Käufers vor den Schulden und Verpflichtungen des Verkäufers.
2. Überprüfungszeitraum: In der Regel wird Ihnen nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrags ein Zeitrahmen eingeräumt, in dem Sie die Buchführung und andere Dokumente des Geschäfts sorgfältig überprüfen können. Ideal sind 30 Tage. Wichtig: Sie sollten sich die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag im Vorwege sichern, falls das Ergebnis Ihrer Überprüfung nicht zufriedenstellend ausfällt.
3. Kaufpreis: Es mag nicht in Ihrem besten Interesse sein, den gesamten Kaufpreis bei der Übergabe zu zahlen. Angaben des Käufers hinsichtlich des Umsatzes könnten überhöht sein. Bieten Sie dem Verkäufer an, bei der Übergabe den Großteil der Summe zu bezahlen, ihm für den Rest allerdings einen Schuldschein (Darlehensvertrag) auszustellen, der innerhalb von drei Jahren beglichen wird. So haben Sie ein »Druckmittel«, falls es im weiteren Verlauf zu bösen Überraschungen kommt.
4. Treuhandkonto: Der Kaufvertrag schreibt in der Regel vor, dass bis zur eigentlichen Übernahme eine Anzahlung auf ein Treuhandkonto geleistet wird. Bei einem E2-Visum-Antragsteller verlangt die US-Botschaft erfahrungsgemäß eine höhere Summe. Vorsicht: Bei Nichterfüllung durch den Käufer wird dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe der Anzahlung auferlegt. Verlangt die Botschaft also eine höhere Anzahlung, sollten Sie darauf achten, dass der Verkäufer als Vertragsstrafe nur das Minimum erhält und Sie die darüber hinausgehende Anzahlung zurückerhalten.
5. Bedingungen: Legen Sie bestimmte Bedingungen fest. Zum Beispiel dass Sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn Sie (a) Ihr E2-Visum nicht erhalten haben, (b) Sie den Kredit für einen Teil des Kaufpreises nicht erhalten oder (c) Sie Ihr Haus in Deutschland nicht verkaufen konnten, welches den Kauf des Geschäfts finanzieren sollte.
6. Wettbewerbsklausel: Wenn Sie eine hohe Summe für ein Unternehmen bezahlen, ist es nicht in Ihrem Interesse, dass beispielsweise der Vorbesitzer in unmittelbarer Nähe mit derselben Geschäftsidee plötzlich Ihr Konkurrent wird. Eine solche Wettbewerbsklausel kann ein Wettbewerbsverbot für 5 Jahre für den Umkreis von 30 Kilometern beinhalten.
7. Übergabekosten: Es ist ratsam, die folgenden Fragen im Vorwege zu klären: Wer zahlt die Kosten für die Genehmigung des Vermieters, den Mietvertrag mit Ihnen fortzusetzen? Wer zahlt für die Auslösung von Ansprüchen Dritter an dem Geschäft? Wer zahlt die Anwaltskosten für die Übereignung?
8. Außenstände: Bedenken Sie, dass Sie vielleicht nicht möchten, dass der Verkäufer noch Kontakt zu Ihren »neuen« Geschäftspartnern aufrechterhält. Es gibt Wege, wie Sie noch bestehende Außenstände einbringen und dem Vorbesitzer zukommen lassen können.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über den Autor:Gary Kauffman ist Anwalt bei der Kanzlei BAND WEINTRAUB, P. L. in Sarasota. Telefon (941) 917-0505, E-Mail: gkauffman@bandweintraub.com