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Nach Florida-Recht gibt es keine Mindesfrist für ein Getrenntleben. (Foto: © Ditty about summer)
Es besteht kein Zweifel: Die Anforderungen und Formvorschriften für einen Ehevertrag oder ein Testament sind in Deutschland andere als im Sunshine State. Wenn Sie etwa Vermögenswerte in Florida besitzen, sollten Sie für Ihren Todesfall ein Florida-Testament abschließen oder überdenken, ob Sie diese Vermögenswerte in einer anderen gesetzlich zulässigen Form (etwa in einem Trust, einem Unternehmen oder zusammen mit anderen) halten wollen, um möglicherweise ein Nachlassverfahren zu umgehen.
Unfall, Krankheit oder Alter können eigenverantwortliches Handeln unter Umständen unmöglich machen. Rechtzeitige Vorsorge sichert eine selbstbestimmte Lebensführung für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Das Florida-Recht gibt Vorgaben, wie hier eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu gestalten sind, um im Rechtsverkehr gültig zu sein und anerkannt zu werden.
Hinsichtlich Eheschließung und Scheidung ausländischer Staatsbürger in Florida sollten folgende Rechtsgrundsätze beachtet werden: Eine in Florida geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die hier vorgeschriebene Form und die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, zum Beispiel Ledigkeit und Min-destalter, gewahrt wurden. Wenn zumindest einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist, kann dieser die Ehe unter Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde mit Apostille durch Antrag beim deutschen Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung registrieren lassen. Eine Verpflichtung zur Beurkundung im deutschen Eheregister besteht jedoch nicht.
Eheliche Kinder mindestens eines deutschen Elternteils erwerben durch Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Findet diese Geburt in den USA statt, hat das Kind dauerhaft die deutsche und amerikanische Staatsangehörigkeit erworben. Kinder von unverheirateten Eltern erhalten die Staatsbürgerschaft ihres deutschen Vaters allerdings erst, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt oder ein Gericht diese festgestellt hat.
Anders als in Florida gelten in Deutschland für das Scheidungsverfahren Härte-klauseln und das Zerrüttungsprinzip. Die Gerichte setzen voraus, dass die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben, um festzustellen, dass die Ehekrise unüberwindbar ist. Ehegatten- und Kinderschutzklauseln gewähren einen zeitlich begrenzten Ehebestandsschutz, der bei schwerer Härte den Ausspruch der Scheidung verzögern kann.
In Florida gilt, dass ausländische Ehepartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Florida haben, hier grundsätzlich vor den Familiengerichten die Scheidung beantragen können, wenn sie nachweisen können, dass zumindest einer der Ehepartner vor Scheidungseinreichung mindestens sechs Monate lang »Florida-Resident« war.
Auch in Florida spielt die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe keine Rolle. Es wird jedoch nicht wie in Deutschland auf eine bestimmte Periode des Getrenntlebens abgestellt. Florida kennt keine Mindestfrist für ein Getrenntleben und auch keine Härteklauseln, welche die Scheidung eventuell verzögern könnten.
Ein Florida-Scheidungsurteil regelt die Scheidung und die Scheidungsfolgen (Un-terhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung etc.) mit unmittelbarer Rechtswirkung nur in Florida. Erst wenn das Florida-Scheidungsurteil durch die deutsche Landesjustizverwaltung anerkannt wurde, wird die Scheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirksam.
Ausländische Ehepartner, die sich in Florida mit einem Nichteinwanderungsvisum aufhalten, sollten daher auch bedenken, dass die Ehescheidung den auf Ehe bestehenden abgeleiteten Immigrationsstatus des Ehepartners aufhebt.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Über die Autorin:
Sonja K. Burkard ist ehemalige deutsche Staatsanwältin und Gründerin der Kanzlei BURKARD LAW FIRM P. A. in Fort Myers. Sie ist anwaltlich zugelassen in Deutschland, Florida und New York, Telefon (239) 791-4400, E-Mail: info@burkardlawfirm.com