USCIS, San Francisco
Auf welche Art und Weise auch immer man die US-Staatsbürgerschaft erlangt – der Weg dorthin führt stets über die Einwanderungsbehörde USCIS (im Bild die Niederlassung in San Francisco). (Foto © Sundry Photography/Shutterstock.com)
Wie das Serviceportal für US-Einwanderer The American Dream ausführt, besteht der Hauptunterschied zwischen Inhabern einer Permanent-Resident-Card und US-Staatsbürgern darin, dass Erstere nicht aktiv oder passiv an Wahlen auf bundesstaatlicher oder US-Ebene teilnehmen dürfen; lediglich auf kommunaler Ebene besteht für sie in manchen Bundesstaaten ein aktives Wahlrecht. Ein weiterer ins Auge fallender Grund für Greencard-Besitzer, sich einbürgern zu lassen, besteht natürlich in der sich dadurch erübrigenden lästigen Pflicht, die Karte jeweils nach (gegenwärtig) zehn Jahren erneuern zu lassen.
Daneben gibt es noch weitere Pflichten von "lawful permanent residents", die für US-Bürger nicht gelten: Damit Ihr US-Wohnsitz als ihr Hauptwohnsitz gilt, dürfen Sie das Land nicht ohne triftigen Grund für längere Zeit verlassen. Wer für einen Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten in ein anderes Land reisen will, muss zuvor eine "re-entry permit" beantragen. Bereits im Fall einer Abwesenheit von mehr als 6 Monaten hat die Einwanderungsbehörde das Recht, vom "permanent resident" eine Erläuterung der Gründe für den langen Auslandsaufenthalt zu verlangen, und kann ihm oder ihr, falls ihr diese Gründe nicht überzeugend erscheinen, den Permanent-Resident-Status entziehen, weswegen die Beantragung einer Rückkehrerlaubnis auch schon bei kürzeren Abwesenheiten zwischen 6 und 12 Monaten ratsam ist. Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss dies der Einwanderungsbehörde USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen mitteilen. Die Missachtung dieser Pflichten kann ebenso zum Verlust der Greencard führen wie kriminelle Handlungen, die nach dem Einwanderungsgesetz mit einer Ausweisung sanktioniert werden können. Dazu zählen unter anderem der Besitz illegaler Drogen oder Waffen oder die Beteiligung an Menschenhandel (was auch die Unterstützung von Personen, die aus freier Entscheidung illegal in die USA einwandern, umfasst).
Als Greencard-Halter kann man nach fünf Jahren die Einbürgerung ("naturalization") beantragen, sofern man die Grundvoraussetzungen dafür erfüllt. Dazu zählt, dass man in diesem Zeitraum mindestens 30 Monate in den USA verbracht und dort nach wie vor seinen ständigen Wohnsitz hat, mindestens 18 Jahre alt ist, fließend Englisch spricht und über ausreichende Kenntnisse der amerikanischen Gesichte sowie des dortigen politischen Systems verfügt. Außerdem muss man Respekt für die Verfassung zeigen, bereit sein, einen Treueschwur ("oath of allegiance") zu den USA abzulegen und über eine hinreichende moralische und charakterliche Eignung verfügen, US-Bürger zu werden, sich also als gesetzestreu erweisen. Ehepartner von Greencard-Haltern oder US-Bürgern, die selbst "permanent residents" sind, können die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie sich in diesem Zeitraum mindestens 18 Monate im Land aufgehalten haben.
Daneben führen noch einige andere Wege zur US-Staatsbürgerschaft ("U. S. citizenship"). Dazu gehören die Heirat eines US-Bürgers, die ihrerseits zur Bewilligung einer Greencard führt (siehe oben) und der Dienst im US-Militär. Auch außerhalb der USA geborene Kinder, deren Eltern beide US-Bürger sind, können die Staatsbürgerschaft beantragen. Unmittelbar zur Einbürgerung berechtigt sind zudem Ehepartner und Kinder von US-Militärangehörigen, die sich außerhalb der USA aufhalten.